
Die Presse: Telemedizin vor dem EuGH – Das Urteil
Die Praxisgruppe Life Sciences klärt in einem Gastbeitrag über das wegweisende Urteil des EuGH auf.

Interessen vertreten, Gesundheit fördern und Innovationen schützen.
Wir beraten sowohl private als auch institutionelle Klient:innen in allen Belangen des Gesundheitswesens und der Life Sciences. Ob Krankenanstaltenrecht, Berufsrecht, (Sozial-)Versicherungsrecht, Haftungsrecht oder die anderen vielfältigen Bereiche des Gesundheitsrechts – wir sind umfassend aufgestellt und entwickeln gemeinsam mit Ihnen maßgeschneiderte Strategien zur Erreichung Ihrer Ziele.
Das „key asset“ unserer Beratung liegt in der tiefgreifenden akademischen Verwurzelung unseres Teams, vereint mit langjähriger Marktkenntnis und rechtsanwaltlicher Erfahrung sowie dem Streben nach konsequenten, zielorientierten Lösungen moderner Dienstleister:innen. Unser Leistungsangebot reicht von der gesundheitsrechtlichen Beratung einschließlich der Erstellung von Rechtsgutachten über die Erarbeitung von Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren und Vertragsverhandlungen bis hin zur Vertretung in allen Verfahren vor Behörden und Gerichten.
Laufend befasst sich unsere Praxisgruppe auch mit aktuellen Trends im Gesundheitsrecht, um neue rechtliche Herausforderungen möglichst frühzeitig zu antizipieren. Besonderes Augenmerk legen wir derzeit beispielsweise auf die Digitalisierung des Gesundheitswesens – sowohl im Produkt- als auch im Dienstleistungsbereich.
Wir bieten umfassende Beratung von der Produktentwicklung über die Durchführung klinischer Studien bis hin zur Markteinführung und Erstattung sowie während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts einschließlich aller regulatorischen Aspekte. Besonders die immer komplexer werdenden Erstattungsprozesse in Österreich wie der Erstattungskodex, EU-HTA und das Bewertungsboard sind von unserer ausgewiesenen Expertise umfasst. Ebenso führen wir Sie durch die stetig dichter werdenden Regularien im zunehmend digitalen Gesundheitssektor, beginnend vom Datenschutzrecht bis hin zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz.
Im wachsenden nationalen und europäischen Regelungsdickicht bewahren wir den Durchblick und helfen Ihnen, juristische Potenziale zu nützen, rechtlichen Konflikten auszuweichen oder sie zu Ihren Gunsten zu lösen. Innovationen sollen im System ankommen, bittere Pillen besser vermieden werden.

Die Praxisgruppe Life Sciences klärt in einem Gastbeitrag über das wegweisende Urteil des EuGH auf.

Gisela Ernst setzt sich gemeinsam mit Karl Stöger im Gesundheitsrecht.blog mit der „mehrschichtigen“ Rechtslage auseinander.

Gisela Ernst und Dominique Korbel geben einen Überblick über die rechtliche Einordnung der Telemedizin auf nationaler und auf Unionsebene.


















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