Gerade im Gesundheitsbereich stellen sich immer neue – auch rechtliche – Herausforderungen. Analog zu den medizinischen und technischen Entwicklungen und Errungenschaften werden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen immer komplexer. Die steigenden juristischen Anforderungen dürfen die Marktteilnehmer im Gesundheitssektor nicht daran hindern, sich auf das Wesentliche konzentrieren zu können – höchste Qualität und stete Weiterentwicklung.
Umso wichtiger ist es, jemanden an seiner Seite zu wissen, der sich um diese Rahmenbedingungen kümmert. Wir verfügen nicht nur über das jeweilige Detailwissen in den einzelnen Rechtsgebieten, wir wahren auch den Blick für das Ganze und wissen, worauf es Gesundheitseinrichtungen, Interessensvertretungen, Anbieter:innen von Gesundheitsdienstleistungen und Pharmaunternehmen ankommt. Zu unseren Stärken zählen wir, dass wir langjährige rechtsanwaltliche Erfahrung in allen Bereichen des Gesundheitsrechts mit der besonderen Innovationskraft der Rechtswissenschaften vereinen und dadurch besondere Präzision, juristische Kreativität und umfassende Weitsicht erreichen. Mit uns als Partner können Sie sich auf Ihre Dienstleistungen, Produkte, Entwicklungen und Ideen konzentrieren, während wir uns um das juristische „Dahinter“ kümmern. Wir arbeiten, damit Sie arbeiten können und halten gemeinsam das System gesund.
Unser Leistungsspektrum umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:
Regulierungs- und Ordnungsrecht
- Arzneimittelrecht (Entwicklung, Markteintritt, Vertrieb, Werbung, etc.)
- Medizinprodukterecht (Entwicklung, Markteintritt, Vertrieb, Werbung, etc.)
- Krankenanstaltenrecht (Errichtung und Betrieb von Krankenanstalten)
- Apothekenrecht (z. B. Konzessionen, Hausapotheken)
- Berufsrecht der Gesundheitsberufe
Sozialversicherungsrecht
- Erstattungsrecht (Arzneimittel und Medizinprodukte)
- Beratung zu den Beziehungen der Versicherungsträger zueinander
- Einzelvertrags- und Gesamtvertragsrecht
- Beratung zur Krankenanstaltenfinanzierung und allen weiteren Finanzierungsstrukturen im Gesundheitswesen
Kartell- und Beihilfenrecht
- Wettbewerbsrechtliche Beratung im Zusammenhang mit dem Vertrieb (z. B. bei Marktbeherrschung, Fragen der Preisgestaltung, Exklusivität etc.)
- Förderungen und Beihilfen im Bereich der Forschung und Produktentwicklung
Arbeitsrecht
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Beratung bei Arbeitszeitregelungen in Krankenanstalten und anderen Gesundheitseinrichtungen
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht / M&A
- Praxiskooperationen (Gründung, Beteiligung, Nachfolgeregelungen etc.)
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltungen bei Apotheken
- M&A-Transaktionen im Gesundheitsbereich (z. B. Verschmelzung von Krankenhausträgern, Umgründung von Ärztegesellschaften)
- Öffentliche Unternehmen im Gesundheitsbereich
Prozessführung und Streitbeilegung
- Beratung und Vertretung von Krankenanstalten, Ärzten, Medizinprodukte- und Arzneimittelherstellern etc. in Haftungsfällen
- Vorprozessuale Maßnahmen, Beweissicherung
- Produkthaftung
- Streitbeilegung teaminterner Konflikte in Krankenanstalten, Ordinationen etc.
Vergaberecht
- Beratung und Vertretung bei der Beschaffung von klassischen Bau-, Liefer- und Dienstleistungen wie auch branchenspezifischen Beschaffungsgegenständen (z. B. Impfstoffe, Medizinprodukte, Rettungsfahrzeuge, Gesundheitsdienstleistungen etc.)
- Gestaltung von Ausschreibungen, Konzeption von PPP, Führung von Vertragsverhandlungen, Unterstützung bei der Abwicklung von Verträgen
- Vertretung in Nachprüfungsverfahren
Datenschutzrecht
- Umfassende Beratung beim Umgang insbesondere mit sensiblen personenbezogenen Daten in sämtlichen Gesundheitseinrichtungen (Arztpraxen, Ambulatorien, Krankenanstalten u. a.)
- Beratung zu Zulässigkeit und Grenzen beim Einsatz von Telemedizin
- Datensicherheit bei der Verarbeitung elektronischer Gesundheitsdaten und genetischer Daten (Gesundheitstelematik)
Immaterialgüterschutz und Lauterkeitsrecht
- Forschungs- und Entwicklungsverträge
- Verteidigung gewerblicher Schutzrechte
- Übertragung geistiger Eigentumsrechte
Compliance und interne Ermittlungen
- Einführung und Weiterentwicklung von auf den Gesundheitsbereich maßgeschneiderten Compliance-Management-Systemen (interne Hinweisgebersysteme, Compliance-Richtlinien, Kommunikationsmaßnahmen etc.)
- Risikoorientierte Systemanalyse und Stresstests zur Beurteilung der Wirksamkeit bereits bestehender Compliance-Programme
- Durchführung von internen Untersuchungen zur Aufklärung von Compliance-Verstößen sowie Begleitung und Vertretung vor Ermittlungsbehörden und Gerichten