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Cornelia Lanser berät und vertritt private sowie institutionelle Mandanten im Bereich des europäischen und österreichischen öffentlichen Rechts, insbesondere in Umweltverfahren für Industrie- und Infrastrukturanlagen.

Sie studierte von 2011 bis 2015 Rechtswissenschaften an der Universität Wien und war anschließend vier Jahre als Universitätsassistentin am dortigen Institut für Europarecht (Prof. Thomas Jaeger) tätig. Während dieser Zeit absolvierte sie einen Forschungsaufenthalt am Max-Planck-Institut in Heidelberg und promovierte 2020 an der Universität Wien (mit Auszeichnung). Zudem erwarb sie 2021 einen LL.M. mit Europarechtsschwerpunkt an der Universität Leiden (Niederlande).

Im Anschluss begann sie 2021 ihre Laufbahn als Rechtsanwaltsanwärterin, legte die Rechtsanwaltsprüfung und die Richteramtsprüfung (mit Auszeichnung) ab und verstärkt seit 2023 den Wiener Standort.

Neben ihrer rechtsdienstleistenden Tätigkeit ist Cornelia Lanser regelmäßig wissenschaftliche Autorin und Vortragende auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts.

Beiträge in Fachzeitschriften und Sammelwerken (Auswahl):

Berufsverbote am Beispiel des Versicherungsverbtriebs – Teil 1, RdW 2026, 14 (gemeinsam mit Thomas Jaeger)

§ 24a, 25, 61, 69, 72-76 in Bergthaler/K. Holzinger/Wutscher (Hrsg), Kommentar Verwaltungsgerichtshofsgesetz (§§ 24a, 61, 69 gemeinsam mit Wilhelm Bergthaler; §§ 25, 72-76 gemeinsam mit Ingrid Lanser; im Erscheinen 2026)

Grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und ihre Schranken, in Jaeger/Strejcek (Hrsg), Handbuch Glückspielrecht (2025; gemeinsam mit Emil Nigmatullin)

VfGH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSChG, RdFU Österreichisches Recht für Familienunternehmen 2025/51

Immissionsschutz-Luft im Betriebsanlagenrecht / Glossar, in Baumgartner/Bergthaler/Pürgy (Hrsg), Die gewerbliche Betriebsanlage5 (2025; gemeinsam mit Wilhelm Bergthaler)

National Report Austria (EU Digital Economy: General Framework [DSA/DMA] and Specialised Regimes), XXXI FIDE Congress Proceedings (2025; gemeinsam mit Emil Nigmatullin)

Tabaktrafik-Konzessionen unterliegen nunmehr dem Vergaberegime, RdW 2022/4, 298

Nachweis der Zuverlässigkeit trotz Vorliegens eines Ausschlussgrundes, ZVB 2021, 208 (gemeinsam mit Ingrid Lanser)

§§ 84-87, 255 und 257-258, in Schramm/Aicher/Fruhmann (Hrsg), Bundesvergabegesetz 2018 – Kommentar3 (2020; gemeinsam mit Thomas Jaeger)

Das Bundesmonopol für das Online-Glücksspiel: Alles ausjudiziert?, ZfV 2020, 249 (gemeinsam mit Thomas Jaeger)

 

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