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Regulierte Netze | Haslinger / Nagele, Illustration: Karl-Heinz Wasserbacher

Energiewirtschaft


Mit Energie zur Energiewende

Der Weg zur Energiewende ist weit und beschwerlich. Die Transformation der Energieproduktion, des Energieverbrauchs und der (energieintensiven) Wirtschaft ist ein langwieriger Prozess, der aus vielen kleinen Schritten besteht und unterschiedlichste Rechtsbereiche berührt. Die „Stakeholder der Energiewende“ stehen damit vor der Herausforderung, im Regelungsdickicht den Überblick zu bewahren.

Als Rechtsanwaltskanzlei mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Energiewirtschaft haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, als „One-Stop-Shop“ zu fungieren. Egal ob anlagenrechtliche Genehmigungsverfahren, Fragen des Energieregulierungsrechts, Vertragsgestaltung oder Ergreifung von Rechtsmitteln – mit Ihren Anliegen sind Sie bei uns gut aufgehoben.

Die von uns angebotene breite und gleichzeitig spezialisierte rechtliche Beratung ist jedoch kein Selbstzweck, sondern der bereits angesprochenen, engen Verzahnung unterschiedlicher Rechtsgebiete geschuldet. Dieser Gedanke zeigt sich auch anhand unserer Praxisgruppe „360° Erneuerbare Energie“, die Sie nicht nur kompetent berät, sondern über eine eigene Website (www.360ee.at) auch laufend über aktuelle energiewirtschaftliche Entwicklungen informiert.

Unser Leistungsspektrum umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

Energieregulierungsrecht

  • Umfassende Kenntnis im Recht der liberalisierten Sektoren (Strom, Gas)
  • Langjährige Erfahrung bei der Begleitung von Ökostromprojekten (Netzanschluss etc.)
  • Expertise an der Schnittstelle von Anlagen- und Regulierungsrecht

Vertragsgestaltung und PPA

  • Erarbeitung von Energielieferverträgen
  • Umfassende Erfahrung mit „Power Purchase Agreements“ (PPA)
  • Beratung und Unterstützung bei vertragsrechtlichen Streitigkeiten

Anlagenrecht und Emissionshandel

  • Vertretung von Projektwerbern in behördlichen und gerichtlichen Verfahren
  • Erstellung von Rechtsgutachten und Unterstützung im Rechtssetzungsprozess
  • Unterstützung bei der Wahrung der Rechte Betroffener in Anlagengenehmigungsverfahren

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