
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Ein altes Rechtssprichwort sagt: „Wer schreibt, der bleibt!“ – In diesem Sinne beraten wir unsere KlientInnen bei Verträgen mit Weitsicht für ihr Unternehmen mit Zukunft.
Egal ob Unternehmensgründung, Gesellschafts- und Syndikatsverträge, Gesellschafterstreitigkeiten, Umstrukturierungen oder Fragen zur Haftung von Organen: wir begleiten unsere KlientInnen mit langjähriger Erfahrung, Engagement und Einfallsreichtum bei sämtlichen ihrer gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.
Vom Start-up zum Konzern
Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere Gesellschaftsgründungen unter Berücksichtigung haftungs-, steuer- und mitbestimmungsrechtlicher Aspekte, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsordnung und etwaiger Gesellschaftervereinbarungen (zB Syndikatsregelungen) sowie die laufende Betreuung der Gesellschaft – sei es bei Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Gesellschafterveränderungen oder Kapitalmaßnahmen. Zu unseren Dienstleistungen zählen auch die Beratung von Vorständen, GeschäftsführerInnen und AufsichtsrätInnen, die Vorbereitung und Begleitung von General- bzw Hauptversammlungen sowie die Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (zB Auseinandersetzungen zwischen den GesellschafterInnen, Beschlussanfechtungen).
Außerdem unterstützen wir unsere KlientInnen bei der Gestaltung unternehmensrechtlicher Verträge (zB Lieferverträge) und ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.