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Unternehmens- und Gesellschaftsrecht | Haslinger / Nagele, Illustration: Karl-Heinz Wasserbacher

Unternehmens- und Gesellschaftsrecht


Ein altes Rechtssprichwort sagt: „Wer schreibt, der bleibt!“ – In diesem Sinne beraten wir unsere KlientInnen bei Verträgen mit Weitsicht für ihr Unternehmen mit Zukunft.

Egal ob Unternehmensgründung, Gesellschafts- und Syndikatsverträge, Gesellschafterstreitigkeiten, Umstrukturierungen oder Fragen zur Haftung von Organen: wir begleiten unsere KlientInnen mit langjähriger Erfahrung, Engagement und Einfallsreichtum bei sämtlichen ihrer gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten.

Vom Start-up zum Konzern

Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere Gesellschaftsgründungen unter Berücksichtigung haftungs-, steuer- und mitbestimmungsrechtlicher Aspekte, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages, der Geschäftsordnung und etwaiger Gesellschaftervereinbarungen (zB Syndikatsregelungen) sowie die laufende Betreuung der Gesellschaft – sei es bei Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Gesellschafterveränderungen oder Kapitalmaßnahmen. Zu unseren Dienstleistungen zählen auch die Beratung von Vorständen, GeschäftsführerInnen und AufsichtsrätInnen, die Vorbereitung und Begleitung von General- bzw Hauptversammlungen sowie die Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten (zB Auseinandersetzungen zwischen den GesellschafterInnen, Beschlussanfechtungen).

Außerdem unterstützen wir unsere KlientInnen bei der Gestaltung unternehmensrechtlicher Verträge (zB Lieferverträge) und ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


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