NIS-2: Neue Cybersicherheitspflichten
Prüfen Sie jetzt die Anwendbarkeit!

Autor: Mario Laimgruber
Am 11.06.2026 wurde – endlich, nachdem über Jahre daran gearbeitet und darüber diskutiert wurde – das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) beschlossen. Losgelöst von den zahlreichen plakativen (politischen) Jubelchören – denen dem Grunde nach beizupflichten ist, weil ohne Gesetzwerdung des neuen Regimes dieses auch nicht in der nunmehr bevorstehenden praktischen Anwendung mit Leben erfüllt und verbessert werden kann – und den breitenwirksam ausgerollten und mittlerweile allseits bekannten wesentlichen Inhalten (One-Stop-Shop, überragendes öffentliches Interesse, zielführende Verquickung von Planungs- und Projektgenehmigungsebene etc) möchten wir ein Faktum betonen, das in der (sozial-)medialen Berichterstattung oftmals zu kurz kommt:
Die Gesetzwerdung des EABG stellt den Startschuss für neue Runden eines Rennens dar, das wir bereits seit Jahren bestreiten.
Um das versprochene Tempo auf die Bahn zu bringen, sind nunmehr einerseits Detailarbeit und Umsetzungsstärke in den einzelnen Verfahren notwendig. Andererseits muss sowohl aus gesamthafter unternehmerischer als auch individuell projektbezogener Perspektive der Blick geweitet werden: Insbesondere dort, wo es an (politischen und in weiterer Folge rechtlichen) konkreten akkordierten Lösungen fehlt – man denke zB an das Spannungsverhältnis zwischen Renaturierung und Erneuerbarenausbau – aber auch generell im Hinblick auf die Einzeldynamiken diverser Teilbereiche des Umweltrechts, braucht es systematische gesamthafte Betrachtungen und dahingehend optimierte Umsetzungen.
Diesen Herausforderungen dürfen wir guten Gewissens zuversichtlich gegenüberstehen. Mit den Erfahrungen aus bewährten Bahnen werden sich auch zukünftige Steilkurven meistern lassen. Dass wir dafür bestens gerüstet sind, zeigt unsere tägliche Arbeit und wird beispielhaft durch unsere Vortragstätigkeiten verdeutlicht, die unser Team alleine am Tag der Beschlussfassung des EABG wahrgenommen hat und die wir auch an dieser Stelle mit Ihnen teilen wollen:
In allen Belangen stehen wir Ihnen nach wie vor – in alten und neuen Regimen – anwaltlich zur Seite und freuen uns auf diesbezügliche Kontaktaufnahmen.

12. Juni 2026
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