Neue Meldepflichten nach dem EU-Meldepflichtgesetz
Das EU-MPfG sieht eine zwingende Meldepflicht für grenzüberschreitende Gestaltungen vor, die ein Risiko der Steuervermeidung, der Umgehung des automatischen Informationsaustausches oder der Verhinderung der Identifizierung des wirtschaftlichen Eigentümers aufweisen.
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