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Regierungsklausur – „großer Wums“ auch im Gesellschaftsrecht?


Im Zuge der Regierungsklausur wurde – was bisher medial offensichtlich gänzlich untergegangen ist – durch BM Margarete Schramböck die Schaffung einer neuen Rechtsform, nämlich einer „Austria Limited“ als Teil des „Gründer Paketes“, verkündet.

Zentrales Asset der neuen „Austria Limited“ dürfte die Herabsetzung des Stammkapitals auf EUR 10.000 sein, weil sich die bisher erforderliche Aufbringung von mindestens EUR 35.000 bei der GmbH bei vielen als Hürde beim Gründen erwiesen hat. Nimmt man das Regierungsprogramm ernst, dann soll in Zukunft auch eine (unbürokratische) Gründung auf digitalem Behördenweg möglich sein.

Die gänzlich digitale Abwicklung im Behördenweg (in ausschließlich englischer Sprache) wäre in der Tat eine große Innovation und könnte in Kombination mit der Herabsetzung des Stammkapitals die Start-up-Szene ordentlich pushen. Nachdem offenbar auch auf „minimalem digitalen Behördenweg“ eine Anteilsvergabe sowohl an Investoren als auch an Mitarbeiter möglich sein soll, würde das ebenfalls dem Interesse der Start-ups – vor allem in der Anfangsphase – Rechnung tragen, auf schnellem und unkompliziertem Weg Anteile an Investoren zu verkaufen bzw. an Mitarbeiter zu vergeben.

Freilich gibt es noch einige offene Fragen: Die Herabsetzung des Stammkapitals auf EUR 10.000 erinnert stark an die GmbH light, welche im Jahr 2013 in Österreich geschaffen, aber wegen Steuerausfällen gleich wieder abgeschafft wurde. Offen ist daher der Anwendungsbereich der neuen „Austria Limited“: Wird es eine Einschränkung bezogen auf Start-ups geben oder kann nun jeder seine Geschäfte über die „Austria Limited“ führen? Wenn es hier keine Unterschiede zur „normalen“ GmbH mehr gibt, wer führt dann seine Geschäfte noch über eine „normale“ GmbH?

Die konkreten Details sollten schon bald veröffentlicht werden – wir werden das Thema weiter verfolgen.

Festzuhalten bleibt aber, dass Erleichterungen beim Gründen jedenfalls geboten sind, nicht nur, um der vor allem durch die COVID-19-Pandemie massiv unter Druck geratenen Start-up-Szene wieder auf die Sprünge zu helfen, sondern auch, um die Wettbewerbsfähigkeit österreichischer Unternehmen auch in Zukunft zu gewährleisten.

Für die Beantwortung weiterer Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten Daniela Huemer und Alexander Müller gerne telefonisch oder unter akut@hnp.at zur Verfügung.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

 

6. Juli 2020

 
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