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Wir helfen bei der Umsetzung und Aufarbeitung!
Bereits im April 2018 stellte die Europäische Kommission im Rahmen des „New Deal for Consumers“ ihre Idee einer europäischen Sammelklage vor. Sie entstand nicht zuletzt unter dem Eindruck des VW-Abgasskandals und sollte den Verbrauchern ein zusätzliches Instrument in die Hand geben, ihre Rechte gegenüber Unternehmen kollektiv durchzusetzen. Im Juni wurde nun eine Einigung zwischen den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments und des Rats über den Inhalt einer Richtlinie erzielt, mit der die Idee umgesetzt werden sollte. Der Wortlaut des Richtlinienentwurfs wurde noch nicht veröffentlicht (der im Europäischen Parlament in erster Lesung angenommene Entwurf ist jedoch hier abrufbar), die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte sind aber bereits bekannt:
Im nächsten Schritt müssen das Europäische Parlament sowie der Europäische Rat der Richtlinie zustimmen. Die Mitgliedstaaten haben dann 24 Monate Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Für die Beantwortung weiterer Fragen zu diesem Thema steht Ihnen unser Experte Fabian Blumberger gerne telefonisch oder unter akut@hnp.at zur Verfügung.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.
6. Juli 2020