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Digitalisierung | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Künstliche Intelligenz & Digitalisierung


Rechtlicher Kompass für digitale Innovationen

Die EU-KI-Verordnung ist da – und mit ihr ein neuer Rechtsrahmen, der den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Europa maßgeblich regelt. Ziel ist es, vertrauenswürdige KI zu fördern und gleichzeitig Risiken für Grundrechte, Sicherheit und Gesundheit zu minimieren. Für Unternehmen kann die Verwendung von Künstlicher Intelligenz wesentliche Wettbewerbsvorteile schaffen – aber auch neue Risiken. Unser Ziel: Diese Komplexität gemeinsam durch eine Auseinandersetzung mit den Anforderungen zu meistern und die digitale Weiterentwicklung Ihres Unternehmens rechtssicher zu gestalten.

KI-Entwickler, Anbieter oder Nutzer – abgestimmte Beratung für die jeweilige Rolle

Ob Sie KI-Systeme entwickeln, als Anbieter vertreiben oder in Ihrem Unternehmen einsetzen – jede Rolle bringt spezifische rechtliche Anforderungen mit sich. Rechtliche Fragestellungen vom Datenschutz über Haftungsfragen bis hin zu regulatorischen Anforderungen begleiten den Arbeitsalltag und benötigen einen verlässlichen Handlungsrahmen.

Rechtssichere Navigation durch die KI-Verordnung

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Definition des rechtlichen Rahmens Ihrer eigenen KI-Strategie:

  1. Ein erster, ganz wesentlicher Schritt ist die Analyse des betroffenen KI-Systems und eine Übersicht über die digitalen Anwendungen, die genutzt werden.
  2. Diese Übersicht bildet die Basis für die anschließende Risiko-Klassifizierung und die konkreten Verpflichtungen, die sich aus der KI-Verordnung für das Unternehmen ergeben.
  3. Um die KI-Compliance zu sichern, wird ein System entwickelt, wie Künstliche Intelligenz in Übereinstimmung mit der KI-Verordnung in Unternehmen angewendet oder Kunden angeboten werden kann. Zusätzlich muss der Fokus auch auf die KI-Awareness der Mitarbeiter:innen gelegt werden. Eine erfolgreiche Implementierung setzt das Verständnis für die Möglichkeiten und Risiken, die durch Künstliche Intelligenz entstehen, voraus. Dabei geht es nicht nur um jene Risiken, die in der KI-Verordnung genannt werden, sondern auch zum Beispiel um Haftungsrisiken mit Blick auf allfällige Verschwiegenheitspflichten. In diesem Rahmen müssen KI-Kompetenz aufgebaut und die KI-Gefahren beherrscht werden. Ziel ist es, aus einer Unternehmens-Perspektive die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, digitale Unabhängigkeit und Datensicherheit zu gewährleisten und Haftungsrisiken zu reduzieren.
  4. Ergänzend zu den inhaltlichen Analysen ist angelehnt an den Geltungsbeginn der KI-Verordnung ein Zeitplan zur Implementierung erforderlich, wobei der Aufbau der Infrastruktur für die Leitung und das Konformitätsbewertungssystem im Vordergrund stehen.

Unser Leistungsspektrum umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

Datenschutz

  • Einführung und Weiterentwicklung von Datenschutzsystemen sowie der Datenschutz-Compliance – auch im Bereich des Datenschutzes der elektronischen Kommunikation (e-privacy)
  • Rechtssichere Gestaltung von Verträgen im Zusammenhang mit allen Fragen des Technologietransfers (Datentransfer und Verarbeitung)
  • Blockchain und AI
  • gemeinsame Nutzung von Netzwerken und Outsourcing
  • Cloud Computing

IP / IT

  • Beratung und Vertretung in alle Bereichen des Geistigen Eigentums und der Informationstechnologie
  • IP-Administration
  • Vertragserstellung und Prüfung
  • Anything-as-a-Service, Cloud-Services, IoT, 5G and beyond, Cybersecurity, Remote Economy
Computer Handshake | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Regulierte Industrien

Regulierte Netze | Haslinger / Nagele, Illustration: Karl-Heinz Wasserbacher
  • Beratung im Zusammenhang mit regulatorischen Anforderungen, wie insbesondere im Bereich des Telekommunikations- & Energierechts (5G Ausbau, Smart Meter etc.)

Mergers & Acquisitions

  • Gestaltung und Verhandlung von Transitional Service Agreement (TSA) sowie anderen Technologie(transfer)-Vereinbarungen
  • Gründung und Beratung von Joint Ventures im Technologiebereich
  • Umstrukturierung und Einbringung von IP-Rechten
Unternehmens- & Gesellschaftsrecht | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Banken und Kapitalmarktrecht

Bank & Kapitalmarkt | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher
  • Aufsichtsrechtliche Strukturierung und Beratung von Fin-Tech Unternehmen

Arbeitsrecht

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen vor dem Hintergrund des Technologietransfers (Diensterfindungen)
  • Richtiger und sicherer Umgang mit den durch moderne Systeme generierten Daten über Mitarbeitern
Arbeitsrecht | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

FAQs – Künstliche Intelligenz und Digitalisierung

Welche Pflichten gelten für mein KI‑System nach dem EU‑AI‑Act?

Ob und welche Pflichten Sie haben, hängt zuerst davon ab, in welche Risikokategorie Ihr System fällt: Manche KI‑Praktiken sind verboten, andere gelten als Hochrisiko‑KI, und bei vielen Systemen gibt es „nur“ Transparenzpflichten (z.B. Kennzeichnung gegenüber Nutzern).
Wenn Ihr System Hochrisiko‑KI ist, brauchen Sie vor allem einen nachvollziehbaren Prozess, mit dem Sie Risiken erkennen, reduzieren und laufend überwachen. Typische Pflichten sind außerdem: geeignete Daten- und Datenqualitäts‑Regeln, ausreichende technische Unterlagen, Protokollierung (Logs), klare Informationen für Anwender sowie Maßnahmen, damit Menschen eingreifen können und das System zuverlässig und sicher läuft.

Wie kann ich sicherstellen, dass meine KI DSGVO‑konform ist?

DSGVO‑Konformität erreichen Sie am zuverlässigsten, wenn Sie zuerst klären, wer wofür verantwortlich ist: Entscheiden Sie über Zweck und Einsatz der KI, sind Sie typischerweise „Verantwortlicher“; verarbeitet ein Dienstleister Daten nur für Sie, ist er oft „Auftragsverarbeiter“. Diese Rollen entscheiden über Pflichten, Verträge und Haftungsrisiken.
Danach brauchen Sie für jede Verarbeitung eine saubere Rechtsgrundlage. Wenn Sie auf Einwilligung setzen, muss sie praktisch wirklich freiwillig sein und jederzeit widerrufen werden können; außerdem müssen Betroffene verständlich informiert werden.
Besondere Aufmerksamkeit ist nötig, wenn Ihre KI zu rein automatisierten Entscheidungen führt, die Menschen erheblich betreffen (z.B. Ablehnung, Einstufung, Ausschluss). Dann sind zusätzliche Schutzmaßnahmen erforderlich (z.B. Möglichkeit menschlicher Überprüfung).
Wenn Daten außerhalb des EWR übertragen werden (z.B. Cloud-/Tool‑Anbieter in Drittländern), brauchen Sie passende Transfer‑Instrumente und ggf. zusätzliche technische/organisatorische Maßnahmen.

Welche Haftungsrisiken bestehen, wenn meine KI falsche Entscheidungen trifft?

In der Praxis kommen mehrere Haftungswege in Betracht: Vertragliche Haftung (z.B. gegenüber Kunden wegen falscher Ergebnisse), allgemeine Schadenersatzansprüche (z.B. wenn Pflichten verletzt werden) und – je nach Produkt und Konstellation – Produkthaftungsrisiken.
Auf EU‑Ebene ist besonders relevant, dass die Produkthaftungsregeln modernisiert wurden und ausdrücklich auch Software (einschließlich KI‑Systeme) erfassen können. Das kann für Hersteller/Anbieter bedeuten, dass sie für Schäden durch „fehlerhafte“ Software eher in Anspruch genommen werden.
Für österreichische Unternehmen gewinnt neben den technischen und wirtschaftlichen Aspekten zunehmend auch die rechtssichere KI-Governance an Bedeutung. Geschäftsleitung/Organe sind gefordert, Auswahl, Einsatz und Überwachung von KI-Systemen so zu organisieren, dass Entscheidungen nachvollziehbar, risikobewusst und dokumentiert sind (auch weil das im Streitfall oft entscheidend ist). Dazu zählen insbesondere der Aufbau eines KI-Inventars, die KI-Risikoklassifizierung nach dem EU‑AI‑Act, die Etablierung eines formalen Freigabeprozesses für KI-Use-Cases sowie gezielte Schulungs- und Sensibilisierungsprogramme. Eine vorausschauende KI-Compliance schafft nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern stärkt auch das Vertrauen im Umgang mit KI.

Welche Dokumentationspflichten habe ich für KI‑Entscheidungen?

Wenn Ihr System unter Hochrisiko‑KI fällt, müssen Sie typischerweise so dokumentieren, dass Außenstehende (z.B. Prüfer, Behörden, interne Revision) verstehen können, wie das System gedacht ist, wie es getestet wurde und wie es im Betrieb kontrolliert wird. Dazu gehört regelmäßig auch, dass das System Protokolle (Logs) erzeugen kann, damit Entscheidungen und relevante Systemereignisse später nachvollziehbar sind.
Praktisch sollte Ihre Dokumentation außerdem festhalten, welche Datenquellen genutzt werden, welche Modell-/Version im Einsatz ist, welche Qualitäts‑ und Bias‑Tests durchgeführt wurden und welche Menschen an Freigaben oder „Stop/Go“-Entscheidungen beteiligt waren.

Wie verhindere ich Diskriminierung durch meine KI?

Diskriminierung vermeiden Sie vor allem, indem Sie Bias‑Risiken wie ein Qualitäts‑ und Sicherheitsrisiko behandeln: Sie prüfen Datensätze und Ergebnisse systematisch, testen vor dem Roll‑out und überwachen im laufenden Betrieb, ob bestimmte Gruppen schlechter gestellt werden. Bei Hochrisiko‑KI ist die Arbeit an Datenqualität und Risikosteuerung ohnehin ein Kernpunkt.
Wichtig ist auch, dass „Fairness‑Checks“ nicht automatisch bedeuten, dass Sie einfach besonders sensible Daten verwenden dürfen. Datenschutzbehörden betonen, dass der Einsatz sensibler Daten zur Bias‑Erkennung/-Korrektur eng begrenzt und besonders sorgfältig begründet werden muss.

Welche Rechte gelten für KI‑generierte Inhalte (Texte, Bilder)?

Ob ein Output urheberrechtlich geschützt ist, hängt im EU‑Recht im Kern davon ab, ob er auf eigenen kreativen Entscheidungen eines Menschen beruht („eigene geistige Schöpfung“). Die Rechtsprechung betont diese Originalitäts‑Anforderung; rein technisch erzeugte Ergebnisse ohne menschliche kreative Prägung sind daher nicht als „Werk“ einzuordnen.
Unabhängig vom Urheberrecht sollten Sie außerdem die Nutzungsbedingungen des verwendeten KI‑Tools (z.B. zu Output‑Rechten, Training, Weitergabe) sowie Rechte Dritter (z.B. Marken, Persönlichkeitsrechte, geschützte Vorlagen) im Blick behalten.
Wenn Inhalte so aussehen oder klingen, als wären sie „echt“ (z.B. manipulierte Bilder/Audio/Video oder sehr realistisch wirkende Inhalte), können außerdem Kennzeichnungspflichten nach dem AI-Act relevant werden.

Welche Vertragsklauseln brauche ich für KI‑Dienstleister?

Ein KI‑Dienstleistervertrag sollte erstens klar regeln, wer datenschutzrechtlich wofür verantwortlich ist (Kunde als Verantwortlicher, Anbieter als Auftragsverarbeiter – oder eine andere Aufteilung) und die passenden Datenschutz‑Pflichten enthalten (insb. Sicherheit, Subunternehmer, Unterstützung bei Betroffenenrechten, Löschung/Rückgabe).
Zweitens sollten Sie ausdrücklich festlegen, was mit Ihren Daten passiert: ob sie nur zur Leistungserbringung genutzt werden oder auch zu Training/Verbesserung, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten und welche Meldepflichten bei Vorfällen bestehen.
Drittens braucht es klare Regeln zu Haftung und Service‑Qualität (z.B. Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Fehlerklassen) sowie zu Nutzungsrechten (wer darf Outputs wie nutzen; wer garantiert, dass der Anbieter entsprechende Rechte hat).
Viertens ist in vielen Fällen sinnvoll, dass der Anbieter Ihnen die Informationen liefert, die Sie für eigene Pflichten benötigen (z.B. Dokumentation/Logs/Erklärbarkeit, soweit erforderlich).

Welche Sanktionen drohen bei Verstößen gegen den AI‑Act?

Der AI-Act sieht umsatzbezogene Bußgelder vor. Bei Verstößen gegen verbotene KI‑Praktiken sind es bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist).
Für andere Verstöße (z.B. bestimmte Pflichten rund um Hochrisiko‑KI oder Informationspflichten) sind niedrigere, aber weiterhin sehr hohe Bußgeldrahmen vorgesehen, z.B. bis zu 15 Mio. EUR oder 3 % bzw. bis zu 7,5 Mio. EUR oder 1 % (je nach Verstoßkategorie).

Welche Schritte muss ich jetzt setzen, um KI‑Compliance sicherzustellen?

Starten Sie mit einem KI‑Inventar, in dem Sie alle Use‑Cases erfassen: Zweck, Nutzerkreis, betroffene Personen, verwendete Daten, Anbieter, Betriebsumgebung und ob Entscheidungen rechtlich/finanziell relevant sind. Darauf aufbauend machen Sie eine Risikoeinordnung und legen fest, welche Voraussetzungen nach dem AI-Act vor einem Produktiveinsatz erfüllt sein müssen.
Parallel richten Sie einen belastbaren Datenschutz‑Rahmen ein: klare Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Entscheidungs- und Freigabeprozesse, transparente Informationspflichten, strukturiertes Vorgehen bei Drittland‑Transfers. Ebenso wesentlich sind interne Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen, um einen rechtskonformen und verantwortungsvollen Einsatz von KI im Unternehmen sicherzustellen.
Holen Sie sich Expertise ins Haus, denn die Compliance mit den gesamten Voraussetzungen ist nicht trivial.

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