Keine Datenschutzverletzung bei gerechtfertigter Einsicht in E-Mails ehemaliger Arbeitnehmer
Der Oberste Gerichtshof hat im Gesamten bestätigt, zu dem uns davor zum einen Teil das Landesgericht und zum anderen das Oberlandesgericht schon Recht gegeben hatten, und damit weitere Klarheit für Arbeitgeber geschaffen
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