Kartellschadenersatz: Mütter haften für ihre Töchter
Schon lange ist geklärt, dass Wettbewerbsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen auch Gesellschaften mit Geldbußen für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht belangen können, die nicht sie selbst, sondern deren nachgeordnete Konzerngesellschaften begangen haben. Der EuGH hat bereits festgestellt, dass die Erwerberin eines Unternehmens unter Umständen für Verstöße des erworbenen Unternehmens bebußt werden kann, […]
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