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Betonmischer | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Immobilienrecht


Wichtiger als Location, Location, Location? Stahlstarke Rechtsberatung.

Wir beraten unsere KlientInnen bei ihren Immobilienprojekten und unterstützen dabei in allen Phasen der Abwicklung.

Von der Projektierung bis zur Endabrechnung

Wir beraten unsere KlientInnen in allen Phasen der Abwicklung von Immobilienprojekten. Am Beginn steht die Strukturierung von Projekten und die Erstellung von Transaktionsdokumenten, Verträgen mit Planern, Sonderfachleuten und den ausführenden Professionisten (zB Bauwerkverträge, Architekten- und Generalunternehmerverträge), aber auch mit den finanzierenden Banken und Investoren. Unsere Kanzlei begleitet sowohl Investoren und Banken bei der Umsetzung des Investitionsvorhabens, als auch Auftraggeber und Auftragnehmer bei der Erstellung und Verhandlung der vertraglichen Grundlagen der Leistungserbringung, bei der Verhandlung von Nachtragsangeboten, bei Abrechnungsstreitigkeiten und in Gewährleistungs- sowie Schadenersatzfällen.

Vom Kauf bis zur Nachparifizierung

Im Liegenschaftsrecht beraten wir private und institutionelle KlientInnen beim An- und Verkauf von Grundstücken, gewerblichen Immobilien, Zinshäusern, Geschäftslokalen oder privaten Wohnhäusern, aber auch bei Nachparifizierungen und Liegenschaftsteilungen. Da Immobilientransaktionen oft über Unternehmenstransaktionen abgewickelt werden, verfügen unsere interdisziplinär tätigen SpezialistInnen auch über großes Know-How im Gesellschafts- und M&A-Recht. Unser Leistungsspektrum im Bau- und Liegenschaftsrecht umfasst darüber hinaus auch die Beratung in allen wohnrechtlichen Fragen. Die Entwicklung von Wohn- und Geschäftsobjekten berührt Aspekte des Miet-, Wohnungseigentums-, Grundbuchs- und Liegenschaftsteilungsrechtes genauso wie Spezialfragen über den Betrieb und die Verwaltung von Einkaufszentren oder Zinshäusern. Bei all diesen Projekten können wir zudem auf das Know-How unserer Teams Öffentliches Baurecht sowie Umwelt- und Technikrecht bei allen öffentlich-rechtlichen Verfahren – von der Umwidmung über die Anlagenverfahren bis hin zu baurechtlichen Fragestellungen – zurückgreifen.


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