Whistleblowing-Meldesysteme
Wir helfen bei der Umsetzung und Aufarbeitung!
Zwischen Bullen und Bären: Risikofeste Rechtsberatung und professionelle Umsetzung sind gefragt.
Die zunehmende Regulierung, der verstärkte Fokus auf ESG und Compliance sowie die fortschreitende Digitalisierung stellen die im Finanzmarkt tätigen Unternehmen ständig vor neue Herausforderungen. In einem herausfordernden Marktumfeld ist eine lösungsorientierte und professionelle rechtliche Beratung maßgeblich für den Erfolg eines Projektes. Die Expertise unseres jungen, dynamischen Bank- und Kapitalmarkt-Teams ist weit gestreut. Von renommierten Finanzinstituten bis hin zu vielversprechenden Start-ups zählen alle zu unseren KlientInnen.
Unser Leistungsspektrum umfasst die laufende (zivil- und aufsichtsrechtliche) Beratung von Kreditinstituten und Finanzdienstleistern sowie das Erstellen, die Anpassung oder Neufassung bestehender Verträge und interner Richtlinien an neue gesetzliche Vorgaben.
Im Bereich des Bankvertragsrechts spielt dabei aufgrund der Harmonisierungsbestrebungen des europäischen Gesetzgebers sowie der umfangreichen Rechtsprechung im Rahmen der AGB-Klausel-Kontrolle die Adaptierung im Formularwesen eine bedeutende Rolle. Unsere Kompetenz in diesem Bereich ermöglicht es uns, unvermeidliche verbraucherrechtliche Beanstandungen sowohl in Muster- als auch in Massenverfahren bislang stets effizient zu lösen und in Bereichen der Vertragsgestaltung, in denen Rechtssicherheit ein Fremdwort geworden ist, belastbare Lösungen zu finden.
Einer unserer wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte ist die Unterstützung von Unternehmen und Kreditinstituten bei der Strukturierung und Restrukturierung von nationalen und internationalen Finanzierungen. Insbesondere beraten wir seit Jahren im Bereich von Akquisitions- und Projektfinanzierung, Immobilienfinanzierungen, strukturierten Finanzierungen, Konsortialfinanzierungen, Handels- und Exportfinanzierungen, aber auch im Bereich von Sanierungsfinanzierungen. Weiters unterstützen wir laufend bei der Erstellung konzerninterner Finanzierungsmodelle wie der Etablierung eines Cash Pooling Systems oder der Ausgestaltung von Intercompany Loans.
Neue Rechtsgrundlagen fordern neue Lösungen: Dem Puls der Zeit folgend legen unsere KlientInnen den Fokus stärker auf ESG-bezogene oder grüne Finanzierungen und Veranlagungen. Dabei unterstützen wir nicht bloß in der Ausgestaltung von Kreditverträgen nach bestehenden ESG-Richtlinien und grünen Zertifikaten, sondern auch bei Strukturierung von grünen Anleihen nach bestehenden EU-Standards.
Als KreditnehmerInnen, aber insbesondere als KreditgeberInnen profitieren unsere KlientInnen von der Expertise unseres Bank- und Kapitalmarkt-Teams, das sie mit pragmatischen, effizienten Lösungen bei der Strukturierung und Umsetzung ihrer Finanzierungstransaktion unterstützt.
Wir vertreten Kreditinstitute und Finanzdienstleister laufend in Verfahren aller Art, sei es vor nationalen und internationalen Schiedsgerichten, österreichischen Zivilgerichten oder vor Behörden aller Art. Diesbezüglich beraten wir unsere KlientInnen nicht nur zu Fällen mangelhafter Anlageberatung, sondern auch zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit unzulässigen Vertragsklauseln udgl.
Die öffentliche Ausgabe von Wertpapieren und Anleihen sowie alternative Finanzierungen aufgrund von Crowdfunding erfordern ein gezieltes Auge in Bezug auf Ausgestaltung und Durchführung. Wir unterstützen laufend unsere KlientInnen bei der Strukturierung von Anleihen oder sonstigen Finanzprodukten, sowie bei Durchführung von Crowdfunding-Initiativen. Dabei reicht unser Beratungskatalog von der Identifizierung und Erstellung des korrekten Prospekts bis hin zur Mitwirkung bei Auflage und Zuteilung der angebotenen Papiere.
Wir übernehmen auch die laufende Beratung im Zusammenhang mit börsenotierten Unternehmen (Vorbereitung von Hauptversammlungen, Unterstützung bei der Einhaltung von Publizitäts- und Compliance-Pflichten etc.) und beraten und begleiten diese sowie deren Aktionäre bei sämtlichen kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen (etwa Übernahmerecht, Umlistung und Delisting börsenotierter Wertpapiere etc.).
Die stark steigenden regulatorischen Anforderungen an Banken erfordern qualifizierte Beratung in Bereichen, die traditionell regelmäßig in-house erledigt wurden. EU-weite Rechtsvereinheitlichung zwingt nationale Aufsicht und Banken zur Harmonisierung Die stark steigenden regulatorischen Anforderungen an Banken sowie umfangreichere Offenlegungspflichten für Unternehmen erfordern qualifizierte Beratung in Bereichen, die traditionell regelmäßig in-house erledigt wurden. EU-weite Rechtsvereinheitlichung zwingt nationale Steuerprüfer, Finanzmarktaufsicht und Banken zur Harmonisierung gewohnter Wege mit neuen Anforderungen. Dabei greifen aufsichtsrechtliche Anforderungen und bislang zivilrechtlich dominierte Rechtsbereiche zunehmend ineinander – gerade im Bereich der CRR ist multidisziplinäres Denken und Handeln gefragt. Angesichts unserer Kompetenz im öffentlichen Recht und der damit gegebenen Fähigkeit, insbesondere auch in der Schnittstelle zwischen Aufsichtsrecht und herkömmlichem Zivil- und Gesellschaftsrecht qualifiziert zu beraten, vertrauen uns Banken in komplexen Fragen der CRR und der institutsübergreifenden Liquiditätssicherung ebenso wie bei der Übertragung oder Zusammenlegung von Instituten oder einzelnen Geschäftsbereichen innerhalb oder beim Wechsel eines Fachverbands.