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Kartell-Beihilfenrecht | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Kartell- und Beihilfenrecht


Markt, Macht, Missbrauch. Nur wer das Spiel durchschaut, kann das System für sich nutzen - im Digital mehr denn je.

Die Digitalisierung stellt auch das Wettbewerbsrecht vor neue Herausforderungen: Kann ein Unternehmen durch den Besitz großer Datenmengen („Big Data“) Marktmacht erlangen? Führt die Verwendung von Preisalgorithmen zu einem verbotenen Kartell? Müssen Plattformen reguliert werden? Zusehends scheinen auch Grenzen zwischen verschiedenen rechtlichen Disziplinen – etwa Datenschutz, Verbraucherschutz oder Immaterialgüterrecht – und dem Wettbewerbsrecht zu verschwimmen. Vor diesem Hintergrund ist ein fachgebietsübergreifender Fokus wichtiger denn je.

Wir unterstützen Unternehmen bei der Ausgestaltung ihrer Kooperationen und Verträge nach europäischem und österreichischem Kartellrecht. Zudem begleiten wir Unternehmen bei allfälligen Hausdurchsuchungen durch Wettbewerbsbehörden, stehen aber schon im Vorfeld für Compliance-Schulungen und der Vorbereitung auf allfällige Hausdurchsuchungen zur Seite. Selbstverständlich zählt zu unserem Servicespektrum auch die Vertretung von Klienten vor europäischen und nationalen Wettbewerbsbehörden, insbesondere auch in Kartellbußgeld- und Marktmachtmissbrauchsverfahren.

Wir vertreten unsere KlientInnen auch in privatrechtlichen Auseinandersetzungen mit Kartellrechtsbezug (etwa in Schadenersatzprozessen aufgrund einer Teilnahme an Kartellen).

Darüber hinaus führen wir Zusammenschlussanmeldungen bei der Europäischen Kommission wie auch bei nationalen Wettbewerbsbehörden durch.

Im Beihilferecht leisten wir begleitende Beratung bei der Erstellung von Projekten und Verträgen, übernehmen allfällige Anmeldungen und erforderlichenfalls die Betreuung privatrechtlicher Auseinandersetzungen.


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