Life Sciences & Gesundheitsrecht
Gesundheit fördern und Innovationen schützen.

Autor:innen: Johannes Hartlieb, Emil Nigmatullin
Johannes Hartlieb und Emil Nigmatullin befassen sich in einem Beitrag, der demnächst in der Fachzeitschrift „Österreichische Juristen-Zeitschrift (ÖJZ)“ des MANZ-Verlags erscheinen wird, mit dem jüngst ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der deutschen Bundesnetzagentur (vergleichbar mit der österreichischen E-Control).
In diesem Urteil geht es insbesondere um den unionsrechtlich gewährleisteten Freiraum zur Tariffestlegung durch die Energie-Regulierungsbehörden. Eine allzu weitreichende Determinierung des behördlichen Ermessens durch den nationalen Gesetzes- oder Verordnungsgeber widerspricht dem Unionsrecht. Dies hat naturgemäß auch Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage, wenngleich sich diese stark von der deutschen Rechtslage unterscheidet.
Mehr dazu in Kürze!
Disclaimer
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.


20. Dezember 2021








Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen