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Unternehmensnachfolge & Stiftungsrecht | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Hotellerie


Weil auch der Kurzaufenthalt für Gäste langen Vorlauf hat

In einer sehr volatilen Branche – Hotellerie-Standards wechseln ständig, Aufenthalte der Gäste werden kürzer – beraten und vertreten wir in allen Phasen von Hotelprojekten, vom Grundstücksankauf über die Bauverträge bis zur Begleitung der Baustellenabwicklung, von der Flächenwidmungsplanung über die Bewilligungsverfahren bis zur Versorgung mit Wasser und elektrischer Energie. Das sich ständig ändernde und stets herausfordernde Marktumfeld erfordert eine hohe Flexibilität aller Anbieter und birgt eine Vielzahl von Fragestellungen, die oft nur interdisziplinär gelöst werden können. Unsere Experten im öffentlichen Recht und im Zivil- sowie Gesellschaftsrecht bieten diesen alle Rechtsgebiete übergreifenden Support.

Sowohl für die Errichtung eines Hotels oder dessen Erweiterung, als auch im laufenden Betrieb ist einerseits vorausschauende Planung, andererseits unmittelbare unternehmerische Reaktion auf Herausforderungen erforderlich. Sei dies in der raschestmöglichen Umsetzung von Flächenwidmungen, Bauplatzschaffungen und Baubewilligungsverfahren, wo unser Know-how besonders umfassend ist, weil wir oft auch Behörden bei solchen Prozessen beraten und somit die Sache auf einen Blick von allen Seiten beleuchten können. Oder sei dies bei der Energieversorgung, wo Photovoltaikanlagen und autarke Energiegewinnungsanlagen immer mehr an Bedeutung gewinnen und ebenso Genehmigungen und Verträge erforderlich sind, die wir in unserem erfahrenen und aufeinander eingespielten Team durch wechselseitige Synergieeffekte rasch und effizient abwickeln können.

Ebenso bestehen Verschränkungen mit dem klassischen Zivilrecht, weil Bauverträge so zu errichten sind, dass sie gelebt werden können. Oftmals sind auch wasserrechtliche Fragen – etwa für Tiefgaragen, aber auch Spezialanlagen wie Indoor- und Outdoor-Badebereiche – erheblich, die ebenfalls von unserer Erfahrung und unseren Kenntnissen abgedeckt werden.

Unser Leistungsspektrum umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

Öffentliches Recht

  • Flächenwidmungen
  • Baubewilligungsverfahren
  • Liegenschaftskonfigurationen/Bauplatzschaffungen
  • Gewerbeverfahren
  • Wasserrechtsverfahren
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen (Beherbergungsbetriebe, Camping- und Golfplätze etc.) inklusive Feststellungsverfahren

Zivilrecht

  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Bauverträge
  • Strukturierung von Hotelprojekten samt Vertragserrichtung

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