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Illustration 360° Erneuerbare Energie

Anlagenrechtliche Implikationen des EAG-Regimes


Autor: Mario Laimgruber

Im aktuellen Sonderheft der Fachzeitschrift „Recht der Umwelt“ zum EAG-Paket, in dem gleich mehrere Mitglieder der Praxisgruppe 360° Erneuerbare Energie Beiträge beigesteuert haben, kommentiert Mario Laimgruber die anlagenrechtlichen Implikationen des neuen EAG-Regimes.

Der Beitrag thematisiert Ansätze einer weiteren Liberalisierung und Deregulierung, Potentiale für zukunftsträchtige Weiterentwicklungen, zugleich aber auch versäumte Gelegenheiten und Doppelgleisigkeiten. Insbesondere werden auch die folgenden – höchst praxisrelevanten – Aspekte beleuchtet:

  • Entfall der bisherigen starkstromwegerechtlichen Bewilligungsfreistellung für Ökostromableitungsanlagen (welcher in vielen Bundesländern und für Anlagen im Verbund mit Bundeslandgrenzen überschreitenden Leitungsanlagen nunmehr zu einer doppelten – weil zusätzlich zur elektrizitätsrechtlichen Bewilligungspflicht bestehenden – Genehmigungspflicht führt)
  • Unterschied zwischen Leitungsrechten im Sinne des Starkstromwegerechts und weitergehenden Servituten (damit wird für Servitute an Leitungsanlagen die uneingeschränkte Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Ersitzungsregeln klargestellt)
  • Nachweis der Untauglichkeit von Erdkabeln als grundsätzliche Alternative zu Freileitungen auf Basis der neu eingeführten Forschungsverpflichtung auf der 380-kV-Ebene
  • problematische Doppelgleisigkeiten aufgrund anlagenrechtlicher Kriterien im EAG-Förderregime
  • potenzielle Missbrauchsmöglichkeiten durch problematische Regelungen zum möglichen Eintritt in das EAG-Förderregime

Danke an Manz und danke für die – wahrscheinlich insbesondere aufgrund des im Beitrag behandelten anlagenrechtlichen Zündstoffes – schon jetzt sehr zahlreichen Rückmeldungen; für weitere Beratungen stehen wir gerne zur Verfügung.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

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Autor

 

17. November 2021

 
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