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HinweisgeberInnenschutzgesetz – Umsetzung der Verpflichtungen in der Praxis


Das Kernstück des neuen HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) ist die Verpflichtung für Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems, um die (vertrauliche) Abgabe von Meldungen über Verstöße zu ermöglichen. 

Welche rechtlichen Vorgaben zu beachten sind und wie die praktische Umsetzung gelingen kann, erfahren Sie von den Haslinger / Nagele Experten Bernd Wiesinger und Thomas Baumgartner am 29.03.2023 von 09:00 bis 12:00 Uhr im Rahmen eines WEBINARs.

Alle weiteren wichtigen Informationen und das Anmeldeformular finden Sie hier.

Alle Informationen zum Event

Wann

29.03.2023, 09:00 - 12:00

Wo

online

Sprecher


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