NIS-2: Neue Cybersicherheitspflichten
Prüfen Sie jetzt die Anwendbarkeit!

Autorinnen: Daniela Huemer und Ronja Schielin
Das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 sieht Änderungen im Bereich der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) vor, die bei bestimmten Grundstücksveräußerungen zu einer höheren Steuerbelastung führen. Die neuen Bestimmungen sind ab 1. Jänner 2027 anzuwenden.
Die Änderungen betreffen sogenanntes Altvermögen, also Liegenschaften, die vor dem 31. März 2002 erworben wurden.
Für Altvermögen wird die Bemessungsgrundlage für die ImmoESt aus der Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den pauschalen Anschaffungskosten ermittelt. Diese pauschalen Anschaffungskosten werden ab dem 1. Jänner 2027 reduziert. Dadurch erhöht sich der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn und somit die Bemessungsgrundlage für die ImmoESt. In der Folge steigt die Steuerbelastung, obwohl der Steuersatz der ImmoESt unverändert 30 % beträgt.
Die effektive Besteuerung erhöht sich konkret:
Für die Anwendbarkeit der neuen Regelungen kommt es auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an; entscheidend ist, ob dieser vor oder nach dem 31. Dezember 2026 liegt.
Eigentümer von Altvermögen, die den Verkauf ihrer Liegenschaft planen oder eine Veräußerung in absehbarer Zeit in Betracht ziehen, sollten die bevorstehenden Änderungen berücksichtigen. Ist ein Verkauf bereits geplant, kann eine Umsetzung noch im Jahr 2026 aus steuerlicher Sicht vorteilhaft sein.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.



22. Oktober 2026
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