Life Sciences & Gesundheitsrecht
Gesundheit fördern und Innovationen schützen.

Autoren: Johannes Hartlieb, Alexander Gimona
Am 7. Oktober 2025 gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie die österreichische Beihilfenregelung zur Gewährleistung der Stromversorgungssicherheit (Netzreserve) genehmigt hat.
Bereits im Jahr 2021 wurde die sog. Netzreserve („network reserve“) genehmigt, mit der das Ziel verfolgt wird, Reserven zur Absicherung bei Engpässen zu aktivieren. Diese war bis 2026 befristet.
Die aktuelle Maßnahme erweitert und verlängert diese Netzreserve und ersetzt sie durch ein neues Programm, das ab Oktober 2026 über fünf Jahre gelten soll. Die Ausgestaltung sieht vor, dass sämtliche Arten von Kapazitäten – darunter klassische Kraftwerke und Speichereinrichtungen – in wettbewerblichen Verfahren teilnehmen können. Dadurch sollen Effizienzsteigerungen und Kostenbegrenzungen erreicht werden.
Die Kommission hat die Maßnahme unter den Regeln des EU-Beihilfenrechts geprüft und für mit dem Binnenmarkt vereinbar befunden. Insbesondere wurde berücksichtigt, dass die Maßnahme einem echten Marktversagen bzw. einem Systemrisiko der Stromversorgung entgegenwirken kann. Außerdem wird durch öffentliche Ausschreibungen ein fairer Wettbewerb sichergestellt.
Laut Exekutiv-Vizepräsidentin und Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera leistet die Regelung einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Stromversorgung in Österreich – und damit auch zur Versorgungssicherheit im europäischen Netz.
Für Österreich bedeutet diese Genehmigung zweierlei: Erstens wird Planungssicherheit geschaffen, da für die Jahre ab 2026 ein rechtlich abgesichertes Instrument zur Netzreserve vorliegt. Zweitens zeigt sich, dass Österreich beim Thema Kapazitätsmechanismen und Netzreserve im Einklang mit den EU-Beihilfenvorgaben handelt.
Auf EU-Ebene ist bedeutsam, dass die Maßnahme offen für verschiedene Technologien ist – nicht nur für klassische Erzeugung, sondern auch für Speichersysteme. Damit folgt Österreich dem Trend hin zu flexibleren, marktnäheren Systemen zur Netz- und Versorgungssicherheit.
Aus wettbewerbs- und stromwirtschaftlicher Sicht ist die Genehmigung positiv: Die Maßnahme begründet eine klare Rechtsgrundlage für Kapazitätsreserven, ohne den Wettbewerb unnötig zu verzerren. Dennoch bleiben einige Fragen offen:
Die Genehmigung der österreichischen Beihilfenregelung zur Stromversorgungssicherheit durch die Europäische Kommission ist ein wichtiger Schritt für die nationale Versorgungssicherheit und zugleich ein Signal dafür, dass Kapazitätsmechanismen mit Wettbewerb und Technologieneutralität gestaltet werden können. Es bleibt jedoch entscheidend, wie die praktische Umsetzung erfolgt und wie effektiv die Maßnahme die Netzreserve-Kapazitäten mobilisiert.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.


24. November 2025








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