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Autoren: Johannes Hartlieb, Alexander Gimona
Die Förderinstrumente des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) spielen eine wesentliche Rolle für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energie in Österreich. Durch Investitionszuschüsse und Marktprämien sollen gezielte Anreize für neue Projekte geschaffen werden. Mit den nun in Kraft getretenen Verordnungsnovellen werden die Rahmenbedingungen für die EAG-Förderungen im Jahr 2026 konkretisiert. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Neuerungen zusammengefasst:
Mit 16. Jänner 2026 wurden die zwei neuen Umsetzungsverordnungen kundgemacht und sind mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft getreten: die EAG-Investitionszuschüsseverordnung-Strom-Novelle 2026 (BGBl II 12/2026) sowie die EAG-Marktprämienverordnung-Novelle 2026 (BGBl II 13/2026).
Damit steht der rechtliche Rahmen für die Gewährung von Investitionszuschüssen und Marktprämien im Jahr 2026 fest. Besonders praxisrelevant sind die nun festgelegten Förder- und Gebotstermine, da diese die zeitliche Planung von Projekten maßgeblich bestimmen.
Die Investitionszuschüsse für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher werden auch 2026 wieder über mehrere bundesweite Fördercalls vergeben. Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von PV-Anlagen bis 1.000 kWpeak sowie von Stromspeichern, wobei die Fördersätze, wie bereits in den Vorjahren, mit zunehmender Anlagengröße abgestuft sind. Für Stromspeicher ist ein einheitlicher Zuschuss pro kWh vorgesehen.
Für das Jahr 2026 sind folgende Fördercalls für PV-Anlagen und Stromspeicher vorgesehen:
Daneben sind im Jahresverlauf weitere Fördercalls für andere erneuerbare Stromerzeugungstechnologien (insbesondere Wasserkraft, Windkraft und Biomasse) vorgesehen. Diese spielen im Gesamtgefüge der EAG-Förderungen weiterhin eine ergänzende Rolle.
Auch die Marktprämienverordnung wurde für das Jahr 2026 neu gefasst. Sie regelt insbesondere die Höchstpreise sowie die Gebotstermine und Ausschreibungsvolumina für die Marktprämienverfahren, teilweise bereits auch für das Jahr 2027.
Für Photovoltaikanlagen liegt der Höchstpreis weiterhin unter 8 Cent/kWh, für Windkraftanlagen (Normstandort) knapp unter 10 Cent/kWh. Für Biomasseanlagen gelten weiterhin deutlich höhere Höchstpreise, wobei zwischen Neuerrichtung und Repowering unterschieden wird.
Die PV-Gebotstermine 2026 sind wie folgt festgelegt:
Pro Gebotstermin steht jeweils ein gleich großes Ausschreibungsvolumen zur Verfügung. Auch für das Jahr 2027 sind bereits vier PV-Gebotstermine gesetzlich vorgesehen, was frühzeitige Planungssicherheit schafft.
Die neuen EAG-Förderverordnungen bringen Klarheit und Planungssicherheit für das Jahr 2026. Wer eine PV-Anlage oder einen Stromspeicher errichten oder erweitern möchte, sollte insbesondere den ersten Investitionszuschuss-Call ab 23. April 2026 im Blick haben. Für marktprämiengeförderte Projekte ist der erste PV-Gebotstermin bereits am 17. März 2026 relevant.
Für die Beantwortung weiterer Fragen steht Ihnen das Experten-Team der Praxisgruppe 360° Erneuerbare Energie jederzeit zur Verfügung.


4. März 2026
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