NIS-2: Neue Cybersicherheitspflichten
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Autorinnen: Birgit Meisinger und Leonie Müller
Am 18.03.2026 hat die Europäische Kommission ihren lang erwarteten Vorschlag für eine EU-Verordnung zur Einführung einer neuen europäischen Rechtsform – der EU Inc. – vorgelegt. Welche Vorteile bringt dieses neue Regime und wo lauern seine Gefahren?
Wer in Europa expandieren will, stößt schnell an Grenzen – und zwar nicht nur an wirtschaftliche. Derzeit sehen sich grenzüberschreitend tätige Unternehmen mit 27 unterschiedlichen nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen konfrontiert, die zu erheblichem administrativem Aufwand und komplexen Gründungsprozessen führen. In der Praxis weichen viele Unternehmen daher auf ausländische Rechtsformen aus oder verlagern ihren Sitz gezielt ins Nicht-EU-Ausland.
Diesen strukturellen Nachteilen will die Kommission mit dem sogenannten „28. Regime“ begegnen: einer optionalen europäischen Rechtsform, die neben die bestehenden 27 nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen tritt, ohne diese zu ersetzen.
Der Kommissionsvorschlag ist als EU-Verordnung ausgestaltet und würde damit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten, ohne nationalen Umsetzungsbedarf. Im Kern handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die vollständig supranational verankert ist: Einmal registriert, gilt für die EU Inc. derselbe Rechtsrahmen unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat sich ihr Sitz befindet. Ihre Hauptmerkmale:
Die EU Inc. ist keine Weiterentwicklung der bestehenden Societas Europaea (SE), die seit 2004 besteht und sich an große, häufig börsennotierte Unternehmen mit einem Mindestkapital von 120.000 Euro richtet. Die neue Rechtsform kann von Grund auf neu gegründet werden – ohne Vorgängergesellschaft, ohne Mindestkapital, ohne Notarpflicht. Zudem sollen auch bestehende Gesellschaften mit nationaler Rechtsform in eine EU Inc. umgewandelt werden können.
Für Unternehmen mit europäischen Wachstumsplänen wie insbesondere Start-ups, Scale-ups und Konzerne mit komplexen Gruppenstrukturen lohnt es sich, den Fortgang des Verfahrens aktiv zu verfolgen. Die EU Inc. könnte mittelfristig eine attraktive Alternative zur bisherigen Praxis werden, für jede Markterweiterung eine neue nationale Tochtergesellschaft zu gründen.
Unternehmen, die Mitarbeiterbeteiligungsprogramme (ESOPs) betreiben, sollten zudem die geplanten europäischen ESOP-Regelungen im Blick behalten, die als Teil des Gesamtpakets entwickelt werden. Für Gläubiger und Vertragspartner hingegen empfiehlt sich besondere Aufmerksamkeit: Das Fehlen eines Mindestkapitals und die erleichterten Insolvenzregeln erfordern sorgfältigere Bonitätsprüfungen bei Gegenparteien in der Rechtsform der EU Inc. Gerne beraten wir Sie bei der Beurteilung, ob und wann ein Wechsel zur EU Inc. für Ihr Unternehmen strategisch sinnvoll wäre, und halten Sie über alle wesentlichen Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren auf dem Laufenden.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.


28. April 2026
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