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Regulierte Netze | Haslinger / Nagele, Illustration: Karl-Heinz Wasserbacher

AVG-Novelle in Begutachtung! EABG und UVP-G-Novelle angekündigt


Autoren: Johannes Hartlieb, Mario Laimgruber

Verfahrene Verfahren? Das neue Gesetzespaket könnte laut Ergebnis des heutigen Sommerministerrates die Lösung – oder objektiv betrachtet: zumindest ein Schritt in die richtige Richtung – sein.

Noch in dieser Woche wird ein Novellierungsvorschlag zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 („AVG“) in Begutachtung gehen (Link zu: Entwurf-AVG-Novelle und Erläuterungen-AVG-Novelle). Angekündigt wurden auch (bzw eigentlich: wieder) ein zeitnahes Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz („EABG“) und eine Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 („UVP-G 2000“) im Herbst.

Teils heute konkret erwähnt, teils mit diversen Stellen in der letzten Zeit intensiv diskutiert, sollen im Gesetzespaket mitunter folgende wesentliche „Schmankerln“ enthalten sein:

  • Verfahrens- und Zuständigkeitsbündelung für Erneuerbare („One-Stop-Shop“ auch außerhalb der UVP)
  • Möglichkeiten der Verbindung von Planungs- und Projektgenehmigungsebene und damit zusammenstehende Erleichterungen (insbesondere bzgl Naturschutz)
  • Genehmigungsfreistellungen, Anzeige- und vereinfachte Verfahren für bestimmte Erneuerbaren-Vorhaben
  • Vollkonzentration im UVP-G 2000 endlich auch für den dritten Abschnitt (hinsichtlich Bundesstraßen und Hochleistungsstrecken)
  • erleichterte Interessensabwägungen
  • neue UVP-Kumulationsregelung
  • Möglichkeiten zur verschärften Verfahrensstrukturierung für sämtliche Vorhabenskategorien
  • Vereinfachungen bei der Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Entfall der Ediktalsperre (aktuell: 15. Juli bis 25. August und 24. Dezember bis 6. Jänner)
  • niederschwelligere Kriterien für die Nutzung der Großverfahrensbestimmungen sowie vereinfachte Kundmachungen und Zustellungen

Was von den kundgetanen Bestrebungen übrig bleibt und ob bzw welche Ergänzungen noch vorgenommen werden (auf Letzteres ist im Hinblick auf die teilweise zu kurz gegriffenen Vorschläge und im Sinne der Kohärenz zu hoffen), wird sich zeigen. Schon jetzt gewiss ist, dass wir Sie unabhängig von den konkreten weiteren Entwicklungen gerne bei der Wahrung Ihrer Interessen und Ihrer erfolgreichen Projektrealisierung unterstützen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

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23. Juli 2025

 
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