Whistleblowing-Meldesysteme
Wir helfen bei der Umsetzung und Aufarbeitung!
Bereits im Mai durften wir Sie über den damaligen Ministerialentwurf zum Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2023 informieren. Der Ministerialentwurf sah insbesondere eine neue Gesellschaftsform, die Flexible Kapitalgesellschaft, vor, welche eigentlich zum 01.11.2023 in Kraft treten sollte. Nun liegt (nach kurzer Verzögerung) die Regierungsvorlage vor. Diese soll noch in der letzten Plenarversammlung des Jahres (13./14.12.2023) im Nationalrat beschlossen werden. Aktuell ist ein Inkrafttreten zum 01.01.2024 vorgesehen.
Bei der Flexiblen Kapitalgesellschaft handelt es sich um eine (auf der GmbH basierenden) neue (Kapital-)Gesellschaftsform, die insbesondere für Start-Ups und Unternehmen mit Mitarbeiterbeteiligungen interessant sein wird. Die Flexible Kapitalgesellschaft (auch als FlexCo bezeichnet) verfügt über 2 Anteilsarten:
An den wesentlichen Neuerungen dieser Gesellschaftsform hat sich nichts mehr geändert.
Der Vorteil für Sie ist unter anderem, dass voraussichtlich per 01.01.2024 eine flexiblere Rechtsform geschaffen werden wird, bei welcher Anteilsübertragungen und Kapitalerhöhungen zeiteffizient und kostengünstiger durchgeführt werden können. Dies wird insbesondere im Start-Up-Bereich auf Interesse stoßen.
Ihr Interesse an der Flexiblen Kapitalgesellschaft wurde geweckt? Sie möchten noch mehr über diese Gesellschaftsform erfahren? Unser Team aus dem Unternehmens- und Gesellschaftsrecht steht Ihnen gerne zur Verfügung.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.
28. November 2023