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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz im Nationalrat beschlossen!


Jetzt ist es fix: Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz („EAG“) ist heute im Nationalrat beschlossen worden!
Knapp vor der Sommerpause des Nationalrats wurde das EAG finalisiert und kann nun rasch umgesetzt werden. Für die Energiewirtschaft stellt sich jetzt die Frage: Ende gut – Alles Gut?

Änderungen zur Regierungsvorlage

Der Gesetzgebungsprozess war intensiv: Die Stellungnahmen von Stakeholdern der Energiewirtschaft, die Abstimmung mit der Europäischen Kommission und vor allem der politische Interessensausgleich für die Erlangung der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit haben zu einigen Änderungen der ursprünglichen Gesetzesvorlage geführt. Während manche Kritik gehört wurde, sind an diversen anderen Stellen keine Änderungen erfolgt. Die tatsächlichen Auswirkungen auf die Energiewirtschaft sind zwar noch nicht abschätzbar, das Potential für Erneuerbare-Energie-Projekte ist jedoch enorm.

Hier einige relevante Änderungen. Näheres ist demnächst auf www.360ee.at zu finden:

  • Implementierung ökosozialer Kriterien in § 6a EAG
  • Investitionszuschüsse für Wasserkraftanlagen (§ 56a EAG)
  • Investitionszuschüsse für Anlagen auf Basis von Biomasse (§ 57a EAG)
  • Kostendeckelung“ für Haushalte nach § 72a EAG

Ausblick

Das EAG hat die erste Hürde nun zwar genommen, bis zum Inkrafttreten des kompletten Gesetzes ist es allerdings noch ein weiter Weg. Zunächst ist die Beschlussfassung im Bundesrat erforderlich, diese ist für den 14. Juli avisiert. Zusätzlich muss die Europäische Kommission Teilen des EAG-Pakets noch aus beihilferechtlicher Sicht zustimmen; mit einer Erledigung ist im Laufe der nächsten Wochen zu rechnen. Danach heißt es endlich: Weg frei für die Energiewende!

Für die Beantwortung weiterer Fragen zu diesem Thema stehen Ihnen unsere Experten Johannes Hartlieb, Kaleb Kitzmüller und Mario Laimgruber unserer Praxisgruppe „360° Erneuerbare Energie“ gerne zur Verfügung.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

 

7. Juli 2021

 
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