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Emissionshandel und Covid-19


Emissionshandel: Covid-19 als „Showstopper“?

Die Covid-19-Pandemie hat einen globalen Angebots- und Nachfrageschock ausgelöst und damit viele Unternehmen zur zeitweisen Stilllegung ihrer Anlagen gezwungen. Dies kann – aufgrund der Mechanik des Emissionshandelssystems – die Konsequenz haben, dass nun eine geringere Menge an Emissionszertifikaten zugeteilt wird. Das Emissionshandelsrecht kennt eine Reihe von Möglichkeiten, um diese pandemiebedingten Sondereffekte auszugleichen und damit Fehlallokationen zu verhindern, gerade in Zeiten stark steigender Zertifikatspreise.

Korrekturmöglichkeiten

Johannes Hartlieb und Emil Nigmatullin beschäftigen sich in einem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der juristischen Fachzeitschrift „Recht der Umwelt“ mit den Möglichkeiten, die den zuständigen Behörden bei der Korrektur der angesprochenen Fehlzuteilung zukommt. Dabei zeigt sich, dass derartige Korrekturmöglichkeiten existieren und den Ausgleich von Fehlzuteilungen ermöglichen. Dies hat per Bescheid zu erfolgen und ist mit der Europäischen Kommission zu akkordieren.

Durch eine Korrektur der Fehlzuteilung kann verhindert werden, dass Unternehmen, die sich gerade in einem Transformationsprozess hin zu erneuerbaren Energien befinden, in diesem Prozess übermäßig belastet werden und so von Investitionen in Zukunftstechnologien Abstand nehmen. Damit ist auch die Problematik des „carbon leakage“ angesprochen. Kurzfristig kann eine Zuteilungskürzung zwar zur Klimaschonung beitragen; mittel- und langfristig stellt dies jedoch eine Bedrohung für den industriellen Transformationsprozess dar, der gerade erst richtig angelaufen ist.

 

10. Mai 2021

 
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