Life Sciences & Gesundheitsrecht
Gesundheit fördern und Innovationen schützen.

Obwohl Übergewicht in Österreich durch alle Altersschichten hindurch ansteigt, wird „bloßes“ Übergewicht grundsätzlich nicht als Krankheit im Sinne des Sozialversicherungsrecht anerkannt (wobei der sozialversicherungsrechtliche und der medizinische Krankheitsbegriff nicht vollständig deckungsgleich sind). Daher fehlt hier von vorneherein die Rechtsgrundlage für eine Übernahme der Kosten für „Abnehmspritzen“ durch die Sozialversicherung. Anders sieht es bei Adipositas aus: Hier ist die medizinische und sozialversicherungsrechtliche Krankheitsqualität als solche wohl gegeben, was aber nicht bedeutet, dass deswegen uneingeschränkt „Abnehmspritzen“ auf Sozialversicherungskosten verschrieben werden können. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, wobei hier insb. das komplexe österreichische Arzneimittelerstattungsrecht eine zentrale Rolle spielt.
Unsere Rechtsanwaltsanwärterin im Bereich Life Sciences & Gesundheitsrecht, Gisela Ernst, und Prof. Dr. Karl Stöger, MJur (Oxon) der Universität Wien stellen im Blog-Beitrag des Gesundheitsrecht.blog diese „mehrschichtige“ Rechtslage dar.
Den ganzen Beitrag lesen Sie hier.

11. August 2025








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