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Der Ablauf eines Strafverfahrens im Überblick


Wir führen unsere Mandanten als Strafverteidiger durch sämtliche Abschnitte eines Strafverfahrens: vom ersten Tatverdacht bis zu einer möglichen Überprüfung des Urteils in höherer Instanz.

Drei Teammitglieder des Strafrechtsteams koordinieren einen Mandatstermin im Kanzleiflur.

Ein österreichisches Strafverfahren durchläuft bis zu drei aufeinanderfolgende Abschnitte:

  1. Ermittlungsverfahren: Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei ermitteln wegen des Tatverdachts.
  2. Hauptverfahren: Das Gericht verhandelt öffentlich und entscheidet über Schuld und Strafe.
  3. Rechtsmittelverfahren: Eine höhere Instanz überprüft das Urteil, wenn es angefochten wird.

Nicht jedes Verfahren durchläuft alle drei Phasen: Ein Großteil endet bereits im Ermittlungsverfahren durch Diversion oder Einstellung. Je früher ein Strafverteidiger eingebunden wird, desto gezielter kann er in jeder Phase auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss nehmen.

Das Ermittlungsverfahren

Das Ermittlungsverfahren dient der Aufklärung eines Tatverdachts. Es beginnt, sobald Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei durch eine Anzeige (Sachverhaltsdarstellung) von einer allfälligen Straftat erfahren oder durch eigene Wahrnehmung Kenntnis von Verdachtsmomenten erhalten. Die Leitung liegt bei der Staatsanwaltschaft, die meisten Ermittlungsmaßnahmen setzt jedoch die Kriminalpolizei um.

Typische Ermittlungsmaßnahmen:

  • Einvernahme von Beschuldigten und Zeugen
  • Festnahme
  • Hausdurchsuchung
  • Sicherstellung des Handys / Beschlagnahme
  • Bankkontenöffnung

Wie die Staatsanwaltschaft entscheidet

Nachdem der Sachverhalt ermittelt ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Gang des Verfahrens:

  • Anklage: Es kommt zum Hauptverfahren vor Gericht.
  • Diversion: Der Beschuldigte übernimmt die Verantwortung für die ihm vorgeworfene Tat und erbringt zumeist eine Leistung zum Ausgleich. Das Verfahren wird dadurch beendet.
  • Einstellung des Verfahrens: Das Verfahren ist beendet.

Wichtig: Je früher ein Strafverteidiger beauftragt wird, desto früher kann durch Akteneinsicht Klarheit über die konkreten Vorwürfe geschaffen und die Verteidigungsstrategie geplant werden.

Weiterführende Veröffentlichungen:

Das Hauptverfahren

Sobald die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist das Gericht zuständig und beraumt eine Hauptverhandlung an.

Wer über Schuld und Strafe entscheidet

Je nachdem, welches Delikt dem Angeklagten vorgeworfen wird, entscheiden Richter allein, gemeinsam mit Laienrichtern (Schöffen) oder Geschworene über Schuld oder Unschuld. Die Hauptverhandlung endet mit einem Urteil, mit dem der Angeklagte freigesprochen oder schuldig gesprochen wird. Im Falle eines Schuldspruchs wird zugleich die Strafe ausgesprochen.

Die Hauptverhandlung ist der entscheidende Vorgang des Strafverfahrens. Sie muss gut vorbereitet sein.

Weiterführende Veröffentlichungen:

  • Wiesinger, Kommentierung der Hauptverhandlung (§§ 222–226, 228–230a, 238, 244, 245 und 249 StPO, sowie Wiesinger/Haumer, §§ 255 und 273–276a StPO) in Birklbauer/Haumer/Nimmervoll/Wess (Hrsg), StPO – Linzer Kommentar zur Strafprozessordnung² (2025)

Das Rechtsmittelverfahren

Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können das Urteil bekämpfen. Die erstinstanzliche Entscheidung wird daraufhin von der nächsthöheren gerichtlichen Instanz überprüft.

Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde

Ob und in welcher Form ein Rechtsmittel zulässig ist, hängt von der Art des Verfahrens und den Umständen des Einzelfalls ab. Wer ein Urteil für falsch hält, sollte mit einem Strafverteidiger besprechen, ob es mit Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft werden soll.

Das Rechtsmittel ist die letzte Möglichkeit, eine als unfair empfundene Verurteilung zu kippen. Die Rechtsmittelgründe sind jedoch vom Gesetz beschränkt.

Weiterführende Veröffentlichungen:

Häufig gestellte Fragen

Wann sollte ich einen Strafverteidiger beauftragen?

Am besten so früh wie möglich. Idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren. Nur durch frühzeitige Akteneinsicht lässt sich Klarheit über die konkreten Vorwürfe gewinnen und eine Verteidigungsstrategie rechtzeitig planen.

Was bedeutet es, wenn die Staatsanwaltschaft Diversion anbietet?

Diversion bedeutet, dass das Verfahren ohne Urteil beendet wird, wenn der Beschuldigte Verantwortung übernimmt und meist eine Auflage erfüllt (z. B. Geldbuße, gemeinnützige Leistung, Tatausgleich).

Wer entscheidet in der Hauptverhandlung über Schuld und Strafe?

Je nach Schwere des vorgeworfenen Delikts entscheidet ein Einzelrichter, ein Schöffensenat (Berufsrichter und Laienrichter) oder ein Geschworenengericht.

Was ist der Unterschied zwischen Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde?

Die Berufung ermöglicht je nach Verfahrensart eine umfassendere Überprüfung, etwa der Beweiswürdigung oder der Strafhöhe. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte ist demgegenüber auf die im Gesetz abschließend genannten Nichtigkeitsgründe beschränkt. Welches Rechtsmittel im konkreten Fall in Frage kommt, sollte immer mit einem Strafverteidiger geklärt werden.

Kann ich gegen jedes Urteil ein Rechtsmittel erheben?

Nein. Ob und in welcher Form ein Rechtsmittel zulässig ist, hängt von der Art des Verfahrens und den Umständen des Einzelfalls ab.

Wie lange dauert ein Strafverfahren?

Das hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere von der Komplexität der Vorwürfe und dem Umfang der Ermittlungen. Die Dauer des Ermittlungsverfahrens ist immer wieder Gegenstand rechtspolitischer Diskussion.

Glossar

Akteneinsicht

Recht des Beschuldigten bzw. seines Verteidigers, Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen, um die Vorwürfe und die Beweislage zu kennen.

Angeklagter

Bezeichnung für den Beschuldigten, sobald gegen ihn Anklage erhoben wurde.

Anklage

Formeller Schritt, mit dem die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren abschließt und die Sache dem Gericht zur Entscheidung vorlegt.

Berufung

Rechtsmittel, mit dem ein Urteil je nach Verfahrensart in tatsächlicher und/oder rechtlicher Hinsicht sowie hinsichtlich der Strafhöhe angefochten werden kann.

Beschuldigter

Person, gegen die im Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt wird.

Ermittlungsverfahren

Der erste Abschnitt eines Strafverfahrens, in dem Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei einen Tatverdacht aufklären.

Diversion

Beendigung des Strafverfahrens ohne förmliches Urteil, wenn der Beschuldigte Verantwortung übernimmt und meist eine Ausgleichsleistung erbringt.

Geschworene

Laienrichter, die bei besonders schweren Delikten eigenständig über die Schuldfrage entscheiden (Geschworenengericht); die Strafe wird gemeinsam mit den Berufsrichtern festgelegt.

Hauptverhandlung

Die öffentliche, mündliche Gerichtsverhandlung, in der über Schuld oder Unschuld sowie die Strafe entschieden wird.

Nichtigkeitsbeschwerde

Rechtsmittel gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte, das nur auf die im Gesetz abschließend aufgezählten Nichtigkeitsgründe gestützt werden kann.

Schöffen

Laienrichter, die gemeinsam mit einem Berufsrichter bei mittelschweren Delikten über Schuld und Strafe entscheiden (Schöffengericht).

Urteil

Die gerichtliche Entscheidung am Ende der Hauptverhandlung über Schuld oder Freispruch und, im Falle eines Schuldspruchs, über die Strafe.
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