NIS-2: Neue Cybersicherheitspflichten
Prüfen Sie jetzt die Anwendbarkeit!
Wir führen unsere Mandanten als Strafverteidiger durch sämtliche Abschnitte eines Strafverfahrens: vom ersten Tatverdacht bis zu einer möglichen Überprüfung des Urteils in höherer Instanz.
Ein österreichisches Strafverfahren durchläuft bis zu drei aufeinanderfolgende Abschnitte:
Nicht jedes Verfahren durchläuft alle drei Phasen: Ein Großteil endet bereits im Ermittlungsverfahren durch Diversion oder Einstellung. Je früher ein Strafverteidiger eingebunden wird, desto gezielter kann er in jeder Phase auf den Ausgang des Verfahrens Einfluss nehmen.
Das Ermittlungsverfahren dient der Aufklärung eines Tatverdachts. Es beginnt, sobald Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei durch eine Anzeige (Sachverhaltsdarstellung) von einer allfälligen Straftat erfahren oder durch eigene Wahrnehmung Kenntnis von Verdachtsmomenten erhalten. Die Leitung liegt bei der Staatsanwaltschaft, die meisten Ermittlungsmaßnahmen setzt jedoch die Kriminalpolizei um.
Nachdem der Sachverhalt ermittelt ist, entscheidet die Staatsanwaltschaft über den weiteren Gang des Verfahrens:
Wichtig: Je früher ein Strafverteidiger beauftragt wird, desto früher kann durch Akteneinsicht Klarheit über die konkreten Vorwürfe geschaffen und die Verteidigungsstrategie geplant werden.
Weiterführende Veröffentlichungen:
Sobald die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, ist das Gericht zuständig und beraumt eine Hauptverhandlung an.
Je nachdem, welches Delikt dem Angeklagten vorgeworfen wird, entscheiden Richter allein, gemeinsam mit Laienrichtern (Schöffen) oder Geschworene über Schuld oder Unschuld. Die Hauptverhandlung endet mit einem Urteil, mit dem der Angeklagte freigesprochen oder schuldig gesprochen wird. Im Falle eines Schuldspruchs wird zugleich die Strafe ausgesprochen.
Die Hauptverhandlung ist der entscheidende Vorgang des Strafverfahrens. Sie muss gut vorbereitet sein.
Weiterführende Veröffentlichungen:
Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können das Urteil bekämpfen. Die erstinstanzliche Entscheidung wird daraufhin von der nächsthöheren gerichtlichen Instanz überprüft.
Ob und in welcher Form ein Rechtsmittel zulässig ist, hängt von der Art des Verfahrens und den Umständen des Einzelfalls ab. Wer ein Urteil für falsch hält, sollte mit einem Strafverteidiger besprechen, ob es mit Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft werden soll.
Das Rechtsmittel ist die letzte Möglichkeit, eine als unfair empfundene Verurteilung zu kippen. Die Rechtsmittelgründe sind jedoch vom Gesetz beschränkt.
Weiterführende Veröffentlichungen:
Am besten so früh wie möglich. Idealerweise bereits im Ermittlungsverfahren. Nur durch frühzeitige Akteneinsicht lässt sich Klarheit über die konkreten Vorwürfe gewinnen und eine Verteidigungsstrategie rechtzeitig planen.
Diversion bedeutet, dass das Verfahren ohne Urteil beendet wird, wenn der Beschuldigte Verantwortung übernimmt und meist eine Auflage erfüllt (z. B. Geldbuße, gemeinnützige Leistung, Tatausgleich).
Je nach Schwere des vorgeworfenen Delikts entscheidet ein Einzelrichter, ein Schöffensenat (Berufsrichter und Laienrichter) oder ein Geschworenengericht.
Die Berufung ermöglicht je nach Verfahrensart eine umfassendere Überprüfung, etwa der Beweiswürdigung oder der Strafhöhe. Die Nichtigkeitsbeschwerde gegen Urteile der Schöffen- und Geschworenengerichte ist demgegenüber auf die im Gesetz abschließend genannten Nichtigkeitsgründe beschränkt. Welches Rechtsmittel im konkreten Fall in Frage kommt, sollte immer mit einem Strafverteidiger geklärt werden.
Nein. Ob und in welcher Form ein Rechtsmittel zulässig ist, hängt von der Art des Verfahrens und den Umständen des Einzelfalls ab.
Das hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere von der Komplexität der Vorwürfe und dem Umfang der Ermittlungen. Die Dauer des Ermittlungsverfahrens ist immer wieder Gegenstand rechtspolitischer Diskussion.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen