NIS-2: Neue Cybersicherheitspflichten
Prüfen Sie jetzt die Anwendbarkeit!

Insgesamt sieben der 93 Artikel haben Mathis Fister und Markus Gaderer für den Großkommentar kommentiert.
Insgesamt sieben Artikel der Verordnung wurden von unseren Experten kommentiert:
Mathis Fister, zugleich Herausgeber des Werks, bearbeitete die Art. 89 bis 93 DSA. Diese Bestimmungen bilden das abschließende Kapitel V („Schlussbestimmungen“) der Verordnung und regeln unter anderem deren Inkrafttreten, Geltung und Umsetzung.
Markus Gaderer kommentierte die Art. 30 bis 32 DSA. Diese Vorschriften betreffen Online-Marktplätze, die den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Verbraucher:innen ermöglichen, und enthalten wesentliche Sorgfalts- und Transparenzpflichten für Plattformbetreiber.
Die Mitwirkung von Mathis Fister und Markus Gaderer unterstreicht einmal mehr den engen Schulterschluss von Wissenschaft und Praxis bei Haslinger / Nagele. Denn fundierte Rechtsberatung entsteht dort, wo wissenschaftliche Expertise und praktische Erfahrung zusammenkommen.
Wir gratulieren herzlich zur Veröffentlichung dieses bedeutenden Beitrags zur europäischen Digitalrechtswissenschaft.
22. September 2026
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