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Digitalisierung | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Großkommentar Digital Services Act DSA


Insgesamt sieben der 93 Artikel haben Mathis Fister und Markus Gaderer für den Großkommentar kommentiert.

Der Digital Services Act (DSA) zählt zu den wichtigsten Regulierungsprojekten der Europäischen Union und prägt den rechtlichen Rahmen für digitale Dienste in Europa nachhaltig.

Umso mehr freut es uns, dass gleich zwei Juristen von Haslinger / Nagele am neu erschienenen Großkommentar zum Digital Services Act im MANZ Verlag mitgewirkt haben.

 

Der beim MANZ Verlag erschienene Großkommentar erschließt sämtliche Bestimmungen des DSA systematisch und bietet Rechtsanwender:innen eine fundierte Orientierung bei der Anwendung eines Regelwerks, das Anbieter:innen von Online-Diensten, Plattformen und Suchmaschinen vor weitreichende neue rechtliche Anforderungen stellt.

Hier erfahren Sie mehr zum Großkommentar.
Zwei Personen in Business-Kleidung sitzen in einem Besprechungsraum auf roten Sesseln. Eine Person hält den roten Großkommentar zum Digital Services Act (DSA) des MANZ Verlags in den Händen, während die zweite Person daneben sitzt. Im Hintergrund sind ein Bücherregal mit juristischer Fachliteratur sowie ein rot-orangefarbenes Gemälde zu sehen. Das Foto entstand in einer Kanzlei- bzw. Büroumgebung und verweist auf die Mitwirkung von Juristen am Großkommentar zum Digital Services Act.

Insgesamt sieben Artikel der Verordnung wurden von unseren Experten kommentiert:

Mathis Fister, zugleich Herausgeber des Werks, bearbeitete die Art. 89 bis 93 DSA. Diese Bestimmungen bilden das abschließende Kapitel V („Schlussbestimmungen“) der Verordnung und regeln unter anderem deren Inkrafttreten, Geltung und Umsetzung.

Markus Gaderer kommentierte die Art. 30 bis 32 DSA. Diese Vorschriften betreffen Online-Marktplätze, die den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Verbraucher:innen ermöglichen, und enthalten wesentliche Sorgfalts- und Transparenzpflichten für Plattformbetreiber.

Die Mitwirkung von Mathis Fister und Markus Gaderer unterstreicht einmal mehr den engen Schulterschluss von Wissenschaft und Praxis bei Haslinger / Nagele. Denn fundierte Rechtsberatung entsteht dort, wo wissenschaftliche Expertise und praktische Erfahrung zusammenkommen.

Wir gratulieren herzlich zur Veröffentlichung dieses bedeutenden Beitrags zur europäischen Digitalrechtswissenschaft.

 

22. September 2026

 
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