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Vom Ermittlungsverfahren bis zum Urteil. Eine wirksame Verteidigung beginnt nicht erst vor Gericht. Wer früh handelt, kann seine Rechte bereits im Ermittlungsverfahren gezielt wahrnehmen und die Grundlage für das weitere Verfahren schaffen.
Zur Aufklärung von mutmaßlichen Straftaten, unter anderem nach dem Strafgesetzbuch (StGB), ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft gegen verdächtige Personen. Erhärtet sich der Verdacht, kommt es zur Anklage (Anklageschrift oder Strafantrag). Über Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheidet anschließend ein unabhängiges Gericht.
Wichtig dabei: Ein Verdacht kann falsch sein, unabhängig davon, wie viele scheinbare Beweise vorliegen. Genau hier setzt die Strafverteidigung an. Kontaktieren Sie uns im strafrechtlichen Notfall telefonisch:
Der Strafverteidiger schützt die Grundrechte von Beschuldigten und Angeklagten. Unabhängig davon, ob ein Freispruch oder ein möglichst mildes Urteil angestrebt wird, nur durch die Auseinandersetzung und, wenn nötig, auch Konfrontation mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht lässt sich ein faires Verfahren sicherstellen.
Die Strafprozessordnung (StPO) sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, die einen Beschuldigten treffen können, zum Beispiel:
Oft beginnt ein Ermittlungsverfahren für den Beschuldigten scheinbar harmlos, durch einen Anruf der Polizei oder eine Ladung per Post. In beiden Fällen sollten Sie rasch reagieren. Je früher ein Strafverteidiger beauftragt wird, desto früher kann durch Akteneinsicht Klarheit über die konkreten Vorwürfe geschaffen werden.
Erst nach Akteneinsicht sollte entschieden werden, ob die Aussage verweigert wird oder nicht. Ein Strafverteidiger kann außerdem beurteilen, ob Grundrechte durch die Ermittlungen verletzt wurden und ob deswegen ein Einspruch wegen Rechtsverletzung erhoben werden sollte.
Ein Strafverteidiger bereitet zudem den Beschuldigten auf die Hauptverhandlung vor und vertritt ihn vor Gericht.
Gegen ein Urteil können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel eingelegt werden, mit denen ein Urteil auf seine rechtliche und tatsächliche Richtigkeit überprüft werden kann. Ob und in welcher Form ein Rechtsmittel zulässig ist, hängt von der Art des Verfahrens und den Umständen des Einzelfalls ab. Wer von einem Urteil betroffen ist, das er für falsch hält, sollte mit einem Strafverteidiger besprechen, ob das Urteil mit Berufung oder Nichtigkeitsbeschwerde bekämpft werden soll.
Ruhig bleiben und möglichst rasch einen Strafverteidiger kontaktieren, bevor Sie sich zu den Vorwürfen äußern oder einen Termin wahrnehmen.
Nein. Als Beschuldigte(r) haben Sie das Recht, die Aussage zu verweigern. Ob das im konkreten Fall sinnvoll ist, sollte erst nach Akteneinsicht mit einem Strafverteidiger geklärt werden.
So früh wie möglich. Idealerweise schon beim ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden, nicht erst kurz vor der Hauptverhandlung.
Sie schafft Klarheit darüber, welche konkreten Vorwürfe und Beweise vorliegen, und ist die Grundlage für jede weitere Verteidigungsstrategie.
Die Berufung ermöglicht eine inhaltliche Überprüfung von Schuldspruch und Strafhöhe. Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich hingegen gegen konkrete Rechts- oder Verfahrensfehler im Urteil.
Ja. Auch scheinbar eindeutige Beweislagen können sich als unzutreffend erweisen. Die Aufgabe der Strafverteidiger ist es, das zu prüfen und im Verfahren geltend zu machen.
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