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Neues zu den Ermittlungsbefugnissen, Autoren: Alexander Hiersche und Maximilian Hubner
Vom freundlichen Auskunftsersuchen bis zur unangekündigten Durchsuchung: Die Europäische Kommission hat ein breites Arsenal, um mutmaßlichen Wettbewerbsverstößen auf den Grund zu gehen. Zwei aktuelle Urteile des EuG zeigen, wie weit diese Befugnisse reichen – und wo (wenige) Grenzen liegen.
Im Verfahren Vivendi/Kommission (T-1097/23, Urteil vom 03.06.2026) ging es um ein Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit einer möglichen vorzeitigen Durchführung des Zusammenschlusses Vivendi/Lagardère. Die Kommission verlangte per Entscheidung die Vorlage von E-Mails, WhatsApp-Nachrichten und SMS von fünfzehn Personen über einen Zeitraum von fast vier Jahren. Vivendi klagte – und verlor auf ganzer Linie.
Die wesentlichen Aussagen des EuG:
Im Verfahren Red Bull u.a./Kommission (T-306/23, Urteil vom 15.10.2025) stand eine unangekündigte Nachprüfung auf dem Prüfstand. Verdacht: wettbewerbsbeschränkende Praktiken im Energy-Drink-Vertrieb – konkret Sonderzahlungen und Anreize, die Konkurrenzprodukte aus den Regalen drängen sollten.
Auch hier bestätigte das EuG den weiten Spielraum der Kommission: Der Nachprüfungsbeschluss muss den Gegenstand bestimmen, aber nicht sämtliche Indizien offenlegen. Die Eingriffsintensität einer „Dawn Raid“ allein macht diese nicht rechtswidrig – entscheidend ist die Eignung und Erforderlichkeit im Einzelfall.
Die BWB verfügt über ein vergleichbares Instrumentarium nach dem Wettbewerbsgesetz: Auskunftsersuchen (§ 11a Abs 2), Auskunftsbescheid (§ 11a Abs 3) und Hausdurchsuchungen (§ 12 Abs 1). Ein wesentlicher Unterschied: Während die Kommission Nachprüfungen selbst anordnet, braucht die BWB dafür eine richterliche Bewilligung durch das Kartellgericht.
Vivendi und Red Bull senden eine klare Botschaft: Die Ermittlungsbefugnisse der Wettbewerbsbehörden sind weit – und die Gerichte stützen diesen Kurs. Unternehmen sollten ihre Compliance-Strukturen und internen Kommunikationsrichtlinien im Lichte dieser Rechtsprechung überdenken. Denn wenn die Kommission anklopft, hilft weder das Label „privat“ auf dem Chatverlauf noch der Verweis auf den Arbeitsaufwand.


22. Juni 2026
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