Whistleblowing-Meldesysteme
Wir helfen bei der Umsetzung und Aufarbeitung!
Das CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist seit 01.10. 2023 in Kraft. Das österreichische CBAM-Vollzugsgesetz (BGBl I 2023/196) gilt seit 02.01.2024. Beim Import bestimmter Produkte (zBAluminium, Eisen und Stahl) bestehen im Rahmen einer „Übergangsphase“ bis Ende 2025 Meldeverpflichtungen. Ab 2026 greifen in der „Bepreisungsphase“ tatsächliche Zahlungsverpflichtungen.
Unser Experte, Johannes Hartlieb, hält am 25.04.2025 im Rahmen der imh Online-Seminar-Reihe einen Vortrag zum Thema „CBAM und EU-Emissionshandel: Rechtsrahmen, Fragestellungen & Umsetzung“. Folgende Punkte werden im Rahmen des Seminars genauer behandelt:
Weitere Details zur Veranstaltung folgen.
25.04.2025, 10:00 - 11:00
Online-Seminar
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