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Worauf bei Umweltwerbung jetzt zu achten ist, Autor:innen: Klara Fuchs, Markus Gaderer und Sissy Kitzmüller
Lange Zeit gehörten solche Aussagen zum Standardrepertoire des Marketings. Seit der Umsetzung der sogenannten Empowering Consumers Richtlinie (RL (EU) 2024/825, kurz „EmpCo-RL“) in Österreich gelten jedoch deutlich strengere Regeln. Zahlreiche Umwelt- und Nachhaltigkeitsclaims stehen seither unter besonderer rechtlicher Beobachtung. Was früher als Werbeversprechen vielleicht noch durchging, kann heute kostspielige Abmahnungen, Strafen, Verfahren und Reputationsverluste nach sich ziehen.
Für Unternehmen wird Umweltwerbung damit zunehmend zum Compliance-Thema an der Schnittstelle von Marketing, Nachhaltigkeit und Recht.
Die neue Produktlinie ist gelauncht, die Social-Media-Kampagne läuft. Beworben wird mit einem grünen Blatt, einem selbst entworfenen Nachhaltigkeitssiegel und dem Versprechen der CO₂-Neutralität. Kurz darauf landet ein Schreiben im Postfach: Die Werbung sei irreführend, die beanstandete Aussage unverzüglich zu entfernen und eine Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist zu unterzeichnen.
Dieses Szenario ist real. Umweltclaims sind leicht auffindbar, per Screenshot dokumentierbar und für Mitbewerber ebenso wie klagsbefugte Verbände rasch aufgreifbar.
Die neuen Regeln im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verschärfen die Anforderungen an Umweltaussagen gegenüber Verbrauchern deutlich. Entscheidend ist nicht nur, ob eine Aussage belegbar ist. Maßgeblich ist vielmehr, welchen Eindruck durchschnittliche Verbraucher aus dieser insgesamt gewinnen.
Besonders riskant sind insbesondere folgende Konstellationen:
Die Verbote erfassen nicht nur Texte. Auch Produktnamen, Marken, Logos, Naturbilder, Blätter, Wassertropfen oder eine auffällig „grüne“ Gestaltung können den Gesamteindruck beeinflussen.
Viele Unternehmen stehen bei Erhalt eines Abmahnschreibens vor einem Dilemma: Untätigkeit kann gerichtliche Schritte nach sich ziehen, vorschnelles Handeln aber weitreichende und langfristige Verpflichtungen begründen.
Es sollten insbesondere folgende Maßnahmen gesetzt werden:
Gerade Unterlassungserklärungen sind häufig weit formuliert und mit Vertragsstrafen verbunden. Ihre wirtschaftliche Tragweite reicht oft deutlich über den konkreten Anlassfall hinaus.
Die neue Rechtslage verbietet Nachhaltigkeitskommunikation nicht. Sie verlangt aber mehr Präzision, fundiertere Nachweise und klare interne Abläufe. Unternehmen, die Claims vor Veröffentlichung prüfen, gewinnen doppelt: Sie reduzieren das Abmahnrisiko und stärken zugleich die Glaubwürdigkeit ihrer Marke.
Unser Team unterstützt Sie beim Green-Claims-Check bestehender und geplanter Kampagnen, beim Aufbau belastbarer Freigabeprozesse sowie bei der raschen und strategischen Reaktion auf Abmahnschreiben. Sprechen Sie uns gerne an.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.




20. Oktober 2026
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