NIS-2: Neue Cybersicherheitspflichten
Prüfen Sie jetzt die Anwendbarkeit!

Autor:innen: Johannes Hartlieb, Valentina Knees
Das europäische System der Besteuerung von Treibhausgasemissionen sieht einen Marktmechanismus vor. Pro emittierter Tonne muss ein Emissionszertifikat gekauft und abgegeben werden. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden, die Verbrennung fossiler Energieträger zu reduzieren.
Bestimmte Unternehmen, die besonders energieintensiv sind und deren Abwanderung aus der EU droht, erhalten kostenlose Emissionszertifikate. Damit wird die Steuerbelastung für diese Unternehmen erheblich reduziert. Das soll auch dazu führen, dass diese Unternehmen in alternative Technologien zur Energiegewinnung investieren. Dieses System ist auf EU-Ebene vollständig harmonisiert.
Eines dieser begünstigten Unternehmen ist die ungarische Nitrogénművek. Dabei handelt es sich um einen der größten Düngemittelhersteller in der EU mit Sitz im westlichen Teil Ungarns.
Die Düngemittelindustrie ist zuletzt aufgrund der negativen Auswirkungen des Irankriegs und ihrer hohen Bedeutung für die weltweite Nahrungsmittelproduktion in den medialen Fokus geraten. Dabei handelt es sich um eine energieintensive Industrie, deren Elektrifizierung mit hohen Hürden verbunden ist („hard to abate“).
Die ungarische Regierung hat im Zuge des Ukrainekriegs Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung eingeführt, unter anderem eine Steuer auf kostenlos zugeteilte Emissionszertifikate. Die Höhe dieser Steuer von 36 Euro beträgt in etwa die Hälfte des Werts dieser Zertifikate und betrifft besonders energieintensive Unternehmen.
Der EuGH hat nun entschieden, dass eine derartige Steuer unzulässig ist, und zwar aus mehreren Gründen: Zunächst stört eine derartige Steuer das Gleichgewicht des Emissionshandelssystems. Darüber hinaus unterminiert die Steuer die Wirkung der kostenlosen Zuteilung und führt vor allem dazu, dass Unternehmen der Anreiz genommen wird, in alternative Energiegewinnungsformen (grüne Technologien) zu investieren. Das vollständig harmonisierte europäische Emissionshandelssystem lässt keinen Platz für derartige nationale Abweichungen, wenngleich die Steuerhoheit bei den Mitgliedstaaten liegt.
Für Fragen stehen Ihnen Johannes Hartlieb und unser Team Regulierte Industrien gerne zur Verfügung.
Disclaimer
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

27. April 2026
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