Life Sciences & Gesundheitsrecht
Gesundheit fördern und Innovationen schützen.

Autoren: Johannes Hartlieb, Mario Laimgruber, Alexander Gimona
Lange wurde es mit Spannung erwartet. Letzten Freitag war es dann soweit: Das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (Entwurfsfassung, Stand 03.07.2025) wurde in die vierwöchige Begutachtung geschickt. Bescheiden beschreibt es der zuständige Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer als die größte Strommarktreform der letzten 20 Jahre.
Sozialtarif, Spitzenkappung und flexible Netzentgelte sind nur einige der Schlagwörter, die seit letztem Freitag durch die (sozialen) Medien geistern. Die Erwartungen sind hoch. Die Energiewende soll beschleunigt, die Versorgungssicherheit gewährleistet und die Stromkosten gesenkt werden. Aber was steckt wirklich im neuen ElWG? Wir haben den Entwurf auf Herz und Nieren geprüft.
Die größte Strommarktreform der letzten 20 Jahre.
BM Hattmannsdorfer
Der Entwurf steht klar im Zeichen der EU-Energiekrisen-Reaktionen: Der „Clean Industrial Deal“ und die jüngst novellierten EU-Richtlinien zum Strombinnenmarkt fordern tiefgreifende Reformen. Das neue ElWG zielt darauf ab, die Dekarbonisierung zu forcieren, Verbraucherrechte zu stärken und die Marktregeln an ein zunehmend dezentrales System anzupassen.
Folgende Neuerungen sind besonders relevant:
Der Entwurf des ElWG stellt einen ambitionierten und umfassenden Versuch dar, zentrale Herausforderungen der kommenden Energieversorgung – von Versorgungssicherheit über Verbraucherrechte bis hin zu Netzausbau und Bürgerenergie – zu adressieren. Ohne das bestehende System grundlegend infrage zu stellen, schafft das Gesetz innovative Zugänge und lenkt die Transformation des Energiesystems in geregelte Bahnen.
Freilich wird die tatsächliche Umsetzung entscheidend sein, ebenso wie das Endergebnis des parlamentarischen Prozesses. Noch bis Anfang August läuft die Begutachtungsfrist – dann wird sich zeigen, ob diese „größte Strommarktreform seit Jahrzehnten“ breite Zustimmung findet und die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat erreicht.
Wir bleiben jedenfalls an den aktuellen Entwicklungen dran und halten Sie auf dem Laufenden.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.



10. Juli 2025









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