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Die „Corona-Kurzarbeit“ – Phase 4 des Kurzarbeitsmodells ab 01.04.2021 bis 30.06.2021


Die Verlängerung des Kurzarbeitsmodells in die Phase 4 bringt nur geringfügige Änderungen in der Sozialpartnervereinbarung. Die wesentlichen Punkte der Kurzarbeit der Phase 3 bleiben bestehen. Es wird nun aber verstärkt ein Hauptaugenmerk auf die Aus- und Weiterbildung der von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmern gelegt. Betriebe erhalten Weiterbildungskosten in Höhe von 60% durch das AMS ersetzt. Geplant ist eine weitere Verlängerung der Kurzarbeit ab 01.07.2021, deren inhaltliche Ausgestaltung heute von der Regierung und den Sozialpartnern in Grundzügen vorgestellt wurde.

Für die Beantwortung weiterer Fragen zu diesem Thema stehen unsere ExpertInnen Ihnen gerne telefonisch oder unter akut@hnp.at zur Verfügung.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrags.

(Stand: 07.06.2021)

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