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Vergaberecht: Schwellenwerteverordnung erlassen


Wir können aufatmen – Die Schwellenwerteverordnung wird verlängert!

Die Bundesministerin für Justiz hat die Verlängerung der Schwellenwerteverordnung bis Ende 2025 verordnet – damit bringt sie Rechtssicherheit sowie vielen Auftraggebern ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk.

Die im BVergG 2018 vorgesehenen Schwellenwerte für Direktvergaben ohne vorherige Bekanntmachung, nicht offene Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen sowie Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung werden bis 31. Dezember 2025 auf EUR 100.000 erhöht bzw. aufrechterhalten.

Bleibt nur noch die Zustimmung der Länder abzuwarten und dann kann die geänderte Verordnung rechtzeitig kundgemacht werden.

Bei Fragen zur Schwellenwerteverordnung bzw. zu anderen vergaberechtlichen Themen  steht Ihnen unser Team aus dem Vergaberecht gerne zur Verfügung.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

 

7. Dezember 2023

 
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