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Vergaberecht am Prüfstand


Wenn öffentliche Auftraggeber Leistungen am Markt beschaffen wollen, dann greifen die Regelungen des Vergaberechts. Ziel und Zweck ist die Schaffung von (Bieter-)Wettbewerb und die Schonung der öffentlichen Geldtöpfe. Öffentliche Auftraggeber können dabei, je nach Wert der ausgeschriebenen Leistungen, auf unterschiedliche Verfahren zurückgreifen, vom gänzlich offenen Verfahren bis hin zur Direktvergabe an einen bestimmten Auftragnehmer.

Der EU-Rechnungshof hat die Umsetzung der EU-Vergaberichtlinie und die Durchführung von Vergabeverfahren in den Mitgliedstaaten kritisiert. Konkret bemängelt er, dass öffentliche Auftraggeber zu oft auf die Direktvergabe setzen und auch in anderen Verfahren Bieterwettbewerbe nur sehr eingeschränkt stattfindet. Insbesondere bemängelt der EU-Rechnungshof, dass viele Vergabeverfahren mit lediglich einem Bieter geführt werden.

Johannes Hartlieb aus dem Team Vergaberecht äußert sich in der Ausgabe vom 12.12.2023 der Tageszeitung „Der Standard“ zu dieser Kritik des EU-Rechnungshofs und kommt zum Schluss, dass ein geringer Bieterwettbewerb nicht immer am Auftraggeber liegt und größere Spielräume im Vergaberecht wünschenswert wären.

Bei Fragen zur Schwellenwerteverordnung bzw. zu anderen vergaberechtlichen Themen steht Ihnen unser Team Vergaberecht gerne zur Verfügung.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

 

12. Dezember 2023

 
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