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Steuerliches Wohlverhalten und CoV-Hilfsmaßnahmen


Ist der Ausschluss von „Steuersündern“ von CoV-Hilfsmaßnahmen verfassungskonform? Expertinnen von Haslinger / Nagele nahmen dazu in der Tageszeitung Die Presse Stellung.

Praktisch alle aktuellen Förderinstrumente des Staates, die Unternehmen für den CoV-bedingten Einnahmenentfall entschädigen oder Investitionsanreize bieten sollen (Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss II, „Lockdown-Umsatzersatz“, Verlustersatz, COVID-19-Investitionsprämie), schließen Unternehmen aus, über die oder deren Leitungsorgane in den letzten – je nach Förderinstrument – drei bis fünf Jahren vor der Antragstellung eine rechtskräftige Finanzstrafe verhängt wurde.

Auf den ersten Blick erscheint das ja sachgerecht – warum sollte man jemandem mit Steuermitteln helfen, der Steuern hinterzogen hat?

Auf den zweiten Blick muss man allerdings fragen, ob es sachlich gerechtfertigt sein kann, solche Unternehmen pauschal von Ersatzansprüchen für staatlich verfügte Beschränkungen auszuschließen – Jahre nach der Verurteilung und noch länger nach dem eigentlichen Delikt; ohne Möglichkeit, die Vermutung der Unredlichkeit zu widerlegen (etwa durch Nachweis von Compliance-Maßnahmen). Und welchen Zweck sollen diese Mittel überhaupt verfolgen – die Pönalisierung von Steuersündern der Vergangenheit oder die Sicherung von Unternehmen und Arbeitsplätzen in der Zukunft? Weshalb führen andere Rechtsverstöße, die ebenso unmittelbar die Fiskalinteressen des Staates betreffen, zB ein Förderungsmissbrauch nach § 153b StGB, nicht auch zum Ausschluss? Stellt die Maßnahme gar eine verfassungsrechtlich unzulässige rückwirkende Strafverschärfung dar?

Kurzum bestehen eine Reihe rechtlicher Bedenken an den Förderrichtlinien sowie an einem eben beschlossenen Gesetz, das den Erhalt von Hilfsmitteln an das steuerliche Wohlverhalten knüpfen möchte.

In einem Beitrag in der Tageszeitung Die Presse nahmen Partner Alexander Hiersche, Partnerin Kerstin Holzinger und Rechtsanwalt Bernd Wiesinger neben Christian Piska, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Uni Wien, sowie Rainer Brandl, Steuerberater und Partner bei LeitnerLeitner, zu diesen Bedenken aus Sicht ihrer Fachgebiete Stellung. Der Beitrag kann hier abgerufen werden.

Zum selben Thema verfassten Alexander Hiersche und Kerstin Holzinger auch einen Gastbeitrag in der Tageszeitung Der Standard, welcher hier abgerufen werden kann.

 

18. Dezember 2020

 
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