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Foto Siegerteam Haslinger / Nagele

Sieg beim ELSA Moot Court Zivilrecht


Beim diesjährigen von der ELSA (European Law Students Association) Linz in Kooperation mit der JKU veranstalteten Moot Court Zivilrecht konnte das von Michael Haiböck betreute Team, bestehend aus Bastian Brandtner und Alexander Hofstadler, den Sieg davon tragen. In weiterer Folge steht nun die Teilnahme am Bundesfinale am Programm.

Im Rahmen des Moot Court Zivilrecht schlüpfen Studierende in die Rolle eines Rechtsanwalts und erstatten Rechtsmittel bzw. Rechtsmittelbeantwortungen zu aktuell beim Obersten Gerichtshof anhängigen Verfahren.

Der gegenständliche Fall befasste sich mit der interessanten und umstrittenen Frage, ob die einjährige Präklusivfrist des § 1111 ABGB, welche einen Bestandgeber dazu verhält, Schadenersatz- und Haftungsansprüche gegen den Bestandnehmer binnen einem Jahr nach Rückstellung geltend zu machen, die 30-jährige objektive Verjährungsfrist des § 1489 Satz 2 ABGB verdrängt. Der oberste Gerichtshof hat nun in der richtungsweisenden Entscheidung vom 22.11.2022, 4 Ob 122/22b, welche mittlerweile auch veröffentlicht wurde, entschieden, dass bei Bestandverhältnissen die Präklusivfrist vorgeht, sodass auch Schäden, welche vor mehr als 30 Jahren verursacht wurden, binnen einem Jahr ab Rückstellung geltend gemacht werden können.

Disclaimer

Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

 

13. Februar 2023

 
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