NIS-2: Neue Cybersicherheitspflichten
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Steigende Komplexität und wachsende Compliance-Anforderungen
Wer etwa ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleister oder eine Versicherung ist, sieht sich mit einem regulatorischen Umfeld konfrontiert, das sich in den vergangenen Jahren spürbar verändert hat. Neue Regularien wie MiCAR und DORA, das EU-AML-Paket sowie verschärfte Sanktionsvorgaben führen dazu, dass regulatorische Entwicklungen laufend beobachtet, bewertet und Compliance-Systeme kontinuierlich angepasst werden müssen.
Mit einem verstärkten Fokus von Klara Fuchs und Johannes Hartlieb auf das Thema Kapitalmarkt- und Bankenaufsichtsrecht reagiert Haslinger / Nagele Rechtsanwälte auf die stetig wachsenden Anforderungen in diesem Bereich.

„Mit dem EU-AML-Paket steht eine grundlegende Neuausrichtung der Geldwäscheprävention bevor. Gleichzeitig beobachten wir, dass Sanktionen-Compliance (inkl Proliferationsfinanzierung) immer stärker in den Fokus der Aufsichtsbehörden rückt. Eine rechtzeitige Auseinandersetzung mit den (neuen) Anforderungen ist entscheidend, um Compliance-Risiken und Rechtsverstöße zu vermeiden.“
Klara Fuchs, Rechtsanwältin
Doch die regulatorische Dynamik zeigt sich nicht nur bei bestehenden Pflichten. Auch Innovationen im Finanzsektor werfen laufend neue aufsichtsrechtliche Fragen auf. Digitale Vermögenswerte, Embedded Finance oder Open Banking schaffen Geschäftsmodelle, deren regulatorische Einordnung oft entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Projekts ist.
„Neue Geschäftsmodelle im Finanzsektor eröffnen große Chancen, werfen aber regelmäßig komplexe aufsichtsrechtliche Fragen auf. Ob digitale Vermögenswerte, Embedded Finance oder Open Banking: Entscheidend ist die frühzeitige regulatorische Einordnung. Finanzaufsichtsrecht lässt sich dabei nicht isoliert betrachten. Unser Anspruch ist es daher, rechtliche Präzision mit operativer Umsetzbarkeit zu verbinden und Mandanten von der strategischen Positionierung über die laufende Compliance-Betreuung bis hin zu Aufsichtsverfahren umfassend zu begleiten.“
Johannes Hartlieb, Contract-Partner

Mit ihrer Expertise im Kapitalmarkt- und Bankenaufsichtsrecht, insbesondere in der Geldwäsche- und Sanktionen-Compliance sowie in aufsichtsbehördlichen Verfahren begleiten Klara Fuchs und Johannes Hartlieb Finanzmarktteilnehmer bei der Bewältigung regulatorischer Herausforderungen.
Dieser Beitrag beruht auf dem Ministerialentwurf der UVP-G-Novelle vom 18. September 2026 (GZ 2026-0.766.474). Der Entwurf kann sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren verändern. Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.


22. Oktober 2026
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