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Autor: Johannes Hartlieb
Der Europäische Gerichtshof hat im April 2026 entschieden, dass eine ungarische Steuer auf kostenlose CO2-Zertifikate gegen EU-Recht verstößt. Hintergrund: Im EU-Emissionshandel müssen Unternehmen für jede Tonne ausgestoßener Treibhausgase Zertifikate abgeben. Besonders energieintensive Betriebe, die von Abwanderung aus der EU bedroht sind, erhalten diese Zertifikate jedoch kostenlos, damit sie wettbewerbsfähig bleiben und gleichzeitig in klimafreundlichere Technologien investieren können (Vermeidung des „carbon leakage“).
Ungarn hatte 2023 im Zuge des Ukrainekriegs zur Haushaltskonsolidierung eine Steuer von 36 Euro pro Tonne auf die Emissionen solcher Unternehmen eingeführt. Betroffen war unter anderem Nitrogénművek, einer der größten Düngemittelhersteller in der EU. Das Unternehmen klagte gegen die Steuer, woraufhin ein ungarisches Gericht den EuGH um eine Vorabentscheidung bat.
Der EuGH stellte klar: Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten ist EU-weit vollständig harmonisiert. Nationale Alleingänge, die den Zweck dieser Zuteilung aushöhlen, sind unzulässig. Die ungarische Steuer mache die kostenlosen Zertifikate faktisch zu entgeltlichen und nehme den Unternehmen den Anreiz, in umweltfreundlichere Technologien zu investieren. Damit werde genau das Ziel unterlaufen, das die kostenlose Zuteilung verfolgt.
Das Urteil überzeugt: Das EU-Emissionshandelssystem ist ein fein austarierter Marktmechanismus, dessen Preisbildung durch nationale Sondersteuern ins Ungleichgewicht geraten könnte. Ausschlaggebend war letztlich auch die Höhe der ungarischen Steuer, die etwa die Hälfte des Zertifikatspreises ausmachte und damit den wirtschaftlichen Wert der kostenlosen Zuteilung praktisch zunichtemachte.
Dieser Beitrag stellt lediglich eine allgemeine Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Haslinger / Nagele Rechtsanwälte GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt und Richtigkeit dieses Beitrages.

21. Juli 2026
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