NIS-2: Neue Cybersicherheitspflichten
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Leisten Sie den Anordnungen der Polizei Folge, denn Widerstand gegen die Staatsgewalt wäre strafbar. Bei der unverzüglich nach der Festnahme stattfindenden Einvernahme durch die Kriminalpolizei müssen Sie über Ihre Rechte belehrt werden – machen Sie von diesen Gebrauch. Sie haben insbesondere das Recht
• zu schweigen,
• sich so zu verantworten, wie Sie es für richtig halten (schuldig oder nicht schuldig),
• einen Strafverteidiger beizuziehen,
• Akteneinsicht zu nehmen und
• bei Bedarf eine Übersetzungshilfe zu erhalten.
Das Aussageverweigerungsrecht ist von ausschlaggebender Bedeutung, denn eine einmal getätigte Aussage kann zu weitreichenden Konsequenzen führen. Es ist daher empfehlenswert, gleich von Beginn an einen Strafverteidiger zu kontaktieren und erst nach Rücksprache mit diesem bzw. in dessen Beisein eine Aussage zu tätigen. Zudem werden von einem Strafverteidiger die Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Festnahme detailliert geprüft. Nach spätestens 48 Stunden ab Festnahme sind Sie entweder freizulassen oder in eine Justizanstalt („Gefängnis“) einzuliefern.
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