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Reform des EU-Emissionshandels


Autoren: Johannes Hartlieb und Maximilian Hubner

Die Kommission hat ihren Vorschlag zur ETS-Revision vorgelegt. Ein Überblick über die Kernpunkte und über die Auswirkungen auf die heimische Industrie.

ETS-Reform: Warum jetzt?

Das EU-ETS ist das zentrale Klimaschutzinstrument der Union und deckt rund 40 % der gesamten EU-Treibhausgasemissionen ab. Bis 2025 wurden die Emissionen in den erfassten Sektoren im Vergleich zu 2005 um mehr als die Hälfte reduziert. Allerdings: Mit dem bisherigen linearen Reduktionsfaktor wäre das Gesamtangebot an Zertifikaten um 2039 bei Null angelangt – deutlich vor dem anvisierten Klimaneutralitätsziel 2050. Gleichzeitig macht die Industrie Druck: Hohe Energiekosten, geopolitische Unsicherheit und der Standortwettbewerb mit Regionen ohne vergleichbare Klimapolitik haben das politische Klima verändert.

Vor diesem Hintergrund hat Europäische Kommission ihren mit Spannung erwarteten Vorschlag zur Überarbeitung der ETS-Richtlinie vorgelegt (COM/2026/616 final), der nunmehr von Rat und Parlament intensiv diskutiert wird.

Die Kernpunkte: Was ändert sich?

  • Langsamerer Cap-Rückgang: Der lineare Reduktionsfaktor soll gesenkt werden. Damit wird die fortgesetzte Ausgabe von Zertifikaten bis in die 2040er-Jahre ermöglicht. Das System bleibt ambitioniert, bekommt aber mehr Luft zum Atmen.
  • Internationale Gutschriften: Betreiber können weiterhin keine internationalen Credits direkt zur Compliance verwenden. Stattdessen werden 260 Mio. Zertifikate zwischen 2036 und 2040 reserviert, mit denen die Kommission hochwertige internationale Credits ankauft. Damit wird das EU-interne Ziel auf -85 % (statt -90 %) reduziert.
  • CO₂-Entnahmen rücken ins ETS: Erstmals werden permanente „Carbon Removals“ (BioCCS, DACCS) integriert: 250 Mio. zusätzliche Zertifikate werden geschaffen, um damit zertifizierte Entnahmen im Rahmen des CRCF anzukaufen. Betreiber können zudem eigene BioCCS-Entnahmen gegen ihre fossilen Emissionen kompensieren.
  • Marktstabilitätsreserve: Die Aufnahmerate der MSR wird. Der bisherige Invalidierungsmechanismus – der nach Schätzungen rund 3 Mrd. Zertifikate unwiderruflich gelöscht hat – wird gestoppt; stattdessen bleiben die Reserven als Puffer erhalten.
  • Kostenlose Zuteilung: Gratiszertifikate bleiben für nicht-CBAM-Sektoren erhalten, werden aber ab 2031 an Bedingungen geknüpft.
  • CBAM-Sektoren: Der CBAM-Faktor sinkt langsamer und erreicht erst 2038 die Nulllinie. Damit werden 15 % der zuvor abgebauten Gratiszuteilung wieder eingeführt, um das verbleibende Carbon-Leakage-Risiko abzufedern.
  • Siedlungsabfall-Verbrennung: Die Einbeziehung von Siedlungsabfall-Verbrennungsanlagen ins EU-EHS gehört zu den meistdiskutierten Neuerungen. Die bisherige Ausnahme für Müllverbrennungsanlagen wird gestrichen. Stattdessen wird in Anhang I eine neue, eigenständige Tätigkeit für Abfallverbrennungs- und -mitverbrennungsanlagen für nicht gefährliche Abfälle geschaffen. Neue Definitionen für „gefährliche Abfälle” und „Siedlungsabfälle” werden eingeführt. Die Abgabepflicht wird stufenweise eingeführt. Der Vorschlag sieht zudem eine Opt-out-Möglichkeit für Mitgliedstaaten vor.

Was bedeutet das für Unternehmen?

PreiseKurzfristig Entlastung, langfristig bleibt der CO₂-Preis das Steuerungsinstrument. Preisannahmen in Businessplänen aktualisieren!
InvestitionsplanungGratiszertifikate gibt es ab 2031 nur noch gegen nachweisliche Dekarbonisierungsinvestitionen.
StandortDie Relocation-Klausel macht Produktionsverlagerungen ins Ausland teurer.
Neue SektorenBetreiber kleinerer Schiffe, bestimmter Flugstrecken und von Müllverbrennungsanlagen müssen MRV-Systeme aufbauen und Zertifikate abgeben.
FördermittelDie IDB belohnt Schnelligkeit – wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Projekte jetzt bankfähig machen.

Was bedeutet das für Österreich?

Die Auswirkungen auf die heimische Wirtschaft sind erheblich. In Österreich wird die ETS-Richtlinie durch das Emissionszertifikategesetz 2011 (EZG 2011) umgesetzt. Dieses wird – nach der großen Novelle im Zuge des Fit-for-55-Pakets – erneut angepasst werden müssen. Frist: 31. Dezember 2028.

Für die österreichische Stahlindustrie bringt der Vorschlag eine gewisse Entlastung durch die verlangsamte Reduktion und die verlängerte Gratiszuteilung. Gleichzeitig sind die neuen Investitionsauflagen ernst zu nehmen: Wer ab 2031 Gratiszertifikate erhalten will, muss einen verifizierten Dekarbonisierungsplan vorlegen und 100 % des wirtschaftlichen Werts der Zuteilung in Dekarbonisierung investieren. Das betrifft neben der Stahlindustrie insbesondere auch die Zement-, Papier- und Chemieindustrie.

Für die Müllverbrennung ist die Einbeziehung ins ETS ab 2031 besonders relevant: In Österreich betrifft das zahlreiche thermische Abfallbehandlungsanlagen, die sich auf neue Pflichten und steigende Kosten einstellen müssen.

Schließlich ist auf das Zusammenspiel mit dem NEHG 2022 hinzuweisen: Die nationale CO₂-Bepreisung für Nicht-ETS-1-Sektoren (Verkehr, Gebäude, kleine Industrie- und Energieanlagen sowie Landwirtschaft) läuft aktuell mit einem Fixpreis von EUR 55/t und wird mit Beginn der Marktphase des EU-ETS 2 (voraussichtlich 2028) in diesen überführt. Die ETS-1-Revision lässt das ETS 2 bewusst unangetastet – dessen Anwendung soll ab 2029 gesondert überprüft werden; eine mögliche Integration der ETS-2-Sektoren in das ETS 1 ist bis 2031 zu prüfen.

Wie geht es weiter?

Das Gesetzgebungsverfahren läuft. Parlament, Rat und Kommission haben im April 2026 die „One Europe, One Market“-Roadmap unterzeichnet und peilen eine politische Einigung im ersten Quartal 2027 an. Die irische Ratspräsidentschaft will bis Dezember 2026 eine Ratsposition vorlegen. Eines ist dabei sicher: Die Details werden sich im Trilog noch ändern. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

 

14. Oktober 2026

 
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