
Arbeitsrecht
Nicht nachhinken, vorausdenken: Mit Expertise und Erfahrung am Weg in neue Arbeitswelten.
Ob Vertragsgestaltung oder Vertretung in Verfahren vor Arbeitsgerichten: Wir beraten unsere KlientInnen in allen Belangen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Von der Anstellung bis zur Entlassung
Kernbereich unserer Beratungstätigkeit ist die Begründung, Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir entwerfen und verhandeln Arbeits-, Werk-, Manager- und Personalleasingverträge und damit in Zusammenhang stehende Aufhebungsvereinbarungen und Beendigungserklärungen.
Von der Betriebsvereinbarung bis zum Arbeitszeitmodell
Wir unterstützen strukturelle Änderungen von Unternehmen – insbesondere bei Umgründungen, Mergers oder Betriebsänderungen (Schließungen, Sozialpläne). Zu unserem Leistungsspektrum zählt auch das Verhandeln, Ändern und Erstellen von Betriebsvereinbarungen und die Überprüfung kollektivvertraglicher Zugehörigkeiten. Wir erarbeiten mit unseren KlientInnen Modelle flexibler Arbeitszeitgestaltung (Gleitzeit, Teilzeit, Altersteilzeit, etc) sowie Kurzarbeitsmodelle (Verfahren, Sozialpartnervereinbarungen, Beihilfen, etc).
Vor Gerichten und Schlichtungsstellen
Wir vertreten unsere MandantInnen vor Arbeits- und Sozialgerichten und vor Schlichtungsstellen.
Kontaktpersonen
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