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1955 gründet Dr. Walter Haslinger in Linz eine Anwaltskanzlei, die er in den folgenden Jahrzehnten konsequent als eine vorrangig im Unternehmensrecht tätige Sozietät etabliert. Aufbauend auf dem traditionellen Kernbereich der Kanzlei, dem Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, wird der Beratungsumfang auch auf wirtschaftlich bedeutsame Bereiche – wie das Wettbewerbs-, Europa- und Umweltrecht – ausgedehnt. Heute umfasst die Sozietät 23 PartnerInnen und mehr als 120 MitarbeiterInnen.
Die Walter Haslinger Privatstiftung wurde im Jahr 1996 von den Rechtsanwälten Haslinger/Nagele & Partner zu Ehren ihres Kanzleigründers errichtet. Sie ist in ihrem Ziel, die Entwicklung des Wirtschaftsrechts im Dienst der unternehmerischen Praxis zu fördern und eine Brücke zwischen Rechtswissenschaft, Wirtschaft und Anwaltschaft zu schlagen, dem Vorbild und Andenken Walter Haslingers verpflichtet. Wirtschaft – Anwaltschaft – Rechtswissenschaft: Diese drei Bereiche prägen Tätigkeit und Organisation der Stiftung.
Neben den üblichen Stiftungsorganen wird die Zweckrichtung der Stiftung durch ein wissenschaftliches Kuratorium vertreten. Dieses berät die Stiftung im Rahmen der Ausschreibung und Verleihung des Walter Haslinger-Preises sowie der Begabtenförderung. Es besteht aus drei renommierten Universitätsprofessoren. Dem Kuratorium gehören derzeit an: der Vizepräsident des OGH Univ.-Prof. Dr. Matthias Neumayr, Univ.-Prof. Dr. Martin Karollus und Univ.-Prof. Dr. Friedrich Rüffler.
Für eine hervorragende wissenschaftliche Arbeit aus dem Bereich des Wirtschaftsrechts, insbesondere des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts und der wirtschaftsrelevanten Teile des allgemeinen Privatrechts, wird jährlich der Walter Haslinger-Preis in Höhe von EUR 5.000,- ausgeschrieben.