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Rakete | Haslinger / Nagele, Illustration: Karlheinz Wasserbacher

Start-ups


„Das Geheimnis des Erfolgs ist anzufangen.“ – Mark Twain

Start-Ups liefern die Visionen von Morgen schon heute. Für die Umsetzung dieser Visionen junger dynamischer UnternehmerInnen braucht es einen verlässlichen Partner, der auf die individuellen Bedürfnisse nicht nur eingehen, sondern – genau wie ein Start Up – schnell reagieren kann und dabei nicht auf verstaubte Methoden setzt.

Durch unsere Erfahrungen in zahlreichen Branchen mit der Bündelung unserer Kompetenzen in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten wie Gesellschafts-, IT-, Umwelt- und Technikrecht können wir Sie dabei unterstützen, die ersten Schritte so zu gehen, dass aus Ihrem Weg keine Einbahnstraße ohne Ende, sondern ein (dynamischer) Weg mit vielen Abzweigungen wird.

Und keine Sorge – als verlässlicher Partner kümmern wir uns auch nach der Gründungsphase um Ihre Anliegen.

Unser Leistungsspektrum umfasst u. a. folgende Schwerpunkte:

Gesellschaftsrecht und Finanzierung

  • Beratung in allgemeinen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere bei der Wahl einer für das Start-Up passenden Rechtsform samt Erstellung aller Verträge und Abwicklung sämtlicher Behördenwege wie z. B. Firmenbuchgericht, Gewerbe- und Aufsichtsbehörden zur Gründung einer Gesellschaft
  • Überblick über die mit einer Gesellschaftsgründung verbundenen Kosten
  • Beratung zu Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere bei Einstieg eines Investors samt Erstellung aller Dokumente (z. B. Abtretung von Geschäftsanteilen, Kapitalerhöhung, Syndikatsverträge)

Markenrecht und Datenschutz

  • Unterstützung beim Schutz von Logos, Finden eines Firmennamens
  • Beratung in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere Datenschutzerklärungen und Anforderungen bei der Verwaltung und Verwendungen von Kundendaten

Arbeitsrecht

  • Erstellung von Geschäftsführerdienstverträgen
  • Beratung in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, von der Erstellung von Dienstverträgen bis hin zur Prüfung des anzuwendenden Kollektivvertrags

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