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Julia Helminger und Lisa-Martina Köberl haben in der 8. Ausgabe des ELSA Austria Magazins, veröffentlicht im Verlag Österreich, zwei interessante, relevante und hochaktuelle Beiträge publiziert. Der Schwerpunkt dieser Ausgabe des ELSA Austria Law Review 2023 liegt auf dem Thema „The Rule of Law in Austria and the European Union“.
Von Helminger Julia
Der gesellschaftspolitische Einfluss sozialer Netzwerke ist mittlerweile kaum mehr wegzudenken. Umso bedenklicher erscheint es, die Regelung des öffentlichen Diskurses dem Privatbereich zu überlassen – dies wurde zuletzt durch die Übernahme von Twitter (nunmehr ‚X‘) deutlich. Dabei gilt grundsätzlich: Was offline gilt, gilt gleichermaßen online.
Angesichts der Bedeutung von sozialen Netzwerken stellt sich jedoch insbesondere die Frage, inwieweit die Grundprinzipien der ‚rule of law‘ – etwa Gewaltenteilung oder Grundrechtsschutz – auch auf den Privatbereich durchgreifen können. Der Gesetzgeber steht dabei vor dem – nicht unbekannten – Dilemma zwischen Wahrung der Privatautonomie einerseits und seinen grundrechtlichen Gewährleistungspflichten andererseits.
Welche Rolle dabei auch dezentrale Plattformen (wie etwa Mastodon) spielen, wird im Beitrag näher beleuchtet. Speziell wird dabei auch auf die Vorgaben des Digital Services Act (DSA) Bezug genommen. Die bereits am 16.11.2022 in Kraft getretene EU-Verordnung (Stichtag für die Geltung der Bestimmungen ist der 17.02.2024) nimmt große Online-Plattformen (SGOPs, engl. auch VLOPs) ins Visier und sieht unter anderem Bestimmungen für den Umgang mit Desinformation sowie Transparenz- und Rechenschaftspflichten vor. Die Auswirkungen dieser Verpflichtungen scheinen sich bereits abzuzeichnen: Nach aktuellen Verlautbarungen wird sogar erwogen, die Plattform ‚X‘ dem unionsrechtlichen Regime zu entziehen. (APA, 19.10.2023)
Der Beitrag soll somit einen Überblick verschaffen über mögliche – technische bzw. regulatorische – Lösungsansätze für die Gewährleistung rechtsstaatlicher Grundprinzipien im digitalen Raum.
Der vollständige Beitrag von Julia Helminger kann hier online nachgelesen werden.
Von Köberl Lisa-Martina
Die Richter am Verfassungsgerichtshof üben ihr Amt seit jeher nebenberuflich aus. Eine Regelung, die regelmäßig ihre negativen Seiten zeigt: Wenn die unabhängigen Hüter unserer Verfassung als Nebenjob politische Parteien rechtlich vertreten oder von ihnen selbst als Minister entworfene Gesetze prüfen, sollte der Rechtsstaat hellhörig werden. Warum das höchste Richteramt Österreichs überhaupt als Nebenberuf konzipiert ist und welche Bedenken daraus folgen, wird im Artikel von Lisa-Martina Köberl näher beleuchtet.
Neben der Ausübung des Richteramts gehen die Mitglieder des VfGH ihrer eigentlichen Tätigkeit als Anwalt oder Anwältin, Mitglied im Aufsichtsrat einer Gesellschaft oder als Professor:in an der Universität nach. Aus diesen Nebentätigkeiten resultiert oft eine Befangenheit, die zwar durch entsprechende gesetzliche Regelungen verhindert werden soll, dennoch ist diese vom Betroffenen selbst wahrzunehmen und zu erklären. Diese Selbstwahrnehmung ist durchaus problematisch, wie bereits einige Fälle in der Vergangenheit zeigten und damit die Unabhängigkeit des VfGH in Frage stellten.
Um diese Problematik in Zukunft zu verhindern, sollte das Amt des VfGH-Richters als hauptberufliche Tätigkeit konzipiert und an die Richterämter des VwGH und OGH angepasst werden.
Den Artikel von Lisa-Martina Köberl können Sie hier online nachlesen.
31. Oktober 2023